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Das Bundesgericht hebt Ungültigkeit der Sonderjagdinitiative auf.
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Bündner dürfen über Sonderjagdinitiative abstimmen

Das Bundesgericht hebt die Ungültigerklärung einer Bündner Volksinitiative auf. Die sogenannte Sonderjagdinitiative will die Jagd auf die reguläre Zeit im Herbst beschränken. Laut Bundesgericht verstösst die Initiative nicht offensichtlich gegen Gesetze des Bundes.

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