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Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst bezahlen
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Thurgauer Pferdezüchter muss Prozesskosten selbst bezahlen

Das Bundesgericht hat ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Der mutmassliche Pferdequäler könne nicht nachweisen, dass er bedürftig sei, so die Begründung.

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