Corona-Schutz und Kundgebungen mit 300 Leuten – geht das?
Kundgebungen und Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab Samstag wieder zugelassen. Die kantonalen Justiz- und Polizei-Direktoren zweifeln jedoch, wie dabei der Corona-Schutz eingehalten soll, und wollen im Zweifelsfall keine Bewilligungen erteilen.
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