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Personenfreizügigkeit gilt nicht für Ärzte

Seit 2013 gilt in den meisten Kantonen ein Zulassungsstopp für ausländische Ärzte. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals die Klage eines französischen Arztes geprüft und kommt zum Schluss: Der Zulassungsstopp ist unschön – aber vertretbar.

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