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Übergangskonzession für die SRG

Das UVEK hat die Übergangskonzession für die Schweizerische Radio- und Fernseh-Gesellschaft SRG in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll gelten, bis ein neues Mediengesetz in Kraft tritt. Die Konzession soll Leitplanken umsetzen, die der Bundesrat in seinem Service-Public-Bericht vorgegeben hat.

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Das Uvek hat die Übergangskonzession für die Schweizerische Radio- und Fernseh-Gesellschaft SRG in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll gelten, bis ein neues Mediengesetz in Kraft tritt. Die Konzession soll Leitplanken umsetzen, die der Bundesrat in seinem Service-Public-Bericht vorgegeben hat.

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