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Bundesanwalt Michael Lauber während eine Medienkonferenz des Tätigkeitsbericht 2016 der Bundesanwaltschaft, am 5. April 2017 im Bernerhof in Bern.
Keystone
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Bundesanwalt Michael Laubers Kampf gegen Internet-Kriminelle

Computer hacken, um an Geld zu kommen oder ganze Spitäler oder Verkehrssysteme lahm zu legen – das sind neuere Formen der Kriminalität: Bundesanwalt Michael Lauber will sie strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen, stösst aber an vielfältige Grenzen.

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Die Grenzen sind vielfältig: Rein technisch scheinen Cyber-Kriminelle den Strafverfolgungsbehörden oft ein paar Schritte voraus zu sein. Aber auch juristisch gibt es Hürden, denn Hacker im World Wide Web halten sich bekanntlich nicht an Landesgrenzen.

Die Ahndungsmöglichkeiten von Bundesanwalt Lauber sind somit rasch einmal begrenzt: Oder welche Strafverfolgungsbehörde ist genau ist zuständig, wenn beispielsweise ein britischer Hacker mit seinem Computer im Nahen Osten sitzt und über einen russischen Server einen Schweizer Rüstungskonzern angreift? Hier ist Lauber auf internationale Kooperation angewiesen.

Aber auch innerhalb der Landesgrenzen stösst er an Grenzen: Der Föderalismus erschwert den Kampf gegen die Internet-Kriminalität. Was ist zu tun?

Bundesanwalt Michael Lauber ist Gast in der «Samstagsrundschau».

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