Bürgerrechtsgesetz regelt Sprachniveau
Das neue Bürgerrechtsgesetz setzt für Einbürgerungswillige das Sprachniveau B2 voraus. Wer künftig den Schweizer Pass will, muss also seine Sprachkenntnisse belegen können.
UT
19.08.20154 Min
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Das neue Bürgerrechtsgesetz setzt für Einbürgerungswillige das Sprachniveau B2 voraus. Wer künftig den Schweizer Pass will, muss also seine Sprachkenntnisse belegen können.