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Hoffnung für Asbest-Opfer

Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei gesundheitlichen Schäden wegen Asbest auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schadenersatz gestellt werden können. Damit geht es auf eine Rüge des Europäischen Gerichtshofes ein.

UT
26.11.20152 Min
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