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Steuerprivileg für reiche Ausländer bleibt

Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung hat vor dem Stimmvolk keine Chance. Einzig der Kanton Schaffhausen sagt Ja. Somit dürfen vermögende Ausländer in der Schweiz weiterhin nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden.

UT
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