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Aktuell Endlich darfst du «Happy Birthday» singen ohne verklagt zu werden

Was zu Hause schon immer gesungen werden durfte, war in Filmen, auf Alben oder auf elektronischen Grusskarten jahrzehntelang durch ein Urheberrecht geschützt: «Happy Birthday» spülte Warner/Chappell Music täglich 5000 Dollar in die Kasse und galt somit als einer der lukrativsten Songs. Bis jetzt.

Happy Birthday zum Nulltarif

«Good Morning To You»

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«Happy Birthday» wurde 1893 von Mildred Hill und ihrer Schwester und Kindergärtnerin Patty erfunden. Der Song hiess damals noch «Good Morning to You» und sollte durch seine simple Melodie im Unterricht als Lernmittel genutzt werden.

Seit 1988 verdiente sich Warner/Chappell Music eine goldene Nase mit dem weltweit bekannten «Happy Birthday». Seit diesem Jahr sicherte sich der Konzern die Urheberrechte am entsprechenden Geburtstagssong und hat Schätzungen zufolge seither jährlich etwa zwei Millionen Franken an Lizenzgebühren eingenommen. Zu Unrecht, wie sich nun herausstellt:

«Es ist nun offiziell! Singt laut, singt mit Stolz, und singt zum Nulltarif, denn nun kann keiner mehr Lizenzgebühren verlangen», feiert beispielsweise die Anwaltskanzlei Donahue Fitzgerald den jüngsten Gerichtsentscheid aus Los Angeles.

Der Gerichtsentscheid

Schutzrechte

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  • Urheberrecht: Schützt individuelle Werke der Literatur und Kunst
  • Markenrecht: Der Name einer Dienstleistung oder eines Produktes wird geschützt. Dazu gehören u.a. Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Bilder, Slogans oder Jingles
  • Patentrecht: Schützt technische Erfindungen (Produkte und Verfahren)
  • Designrecht: Die Gestaltung von Objekten ist geschützt

Anfangs dieser Woche entschied hier Richter George King aufgrund einer eingegangenen Sammelklage von Dokumentarfilmern, dass Warner/Chappell über kein gültiges Urheberrecht verfüge. Dabei unterzeichnete er eine Einigung zwischen den beiden Streitparteien, wonach Warner auf die genannten Urheberrechte verzichtet.

Die Folge: Diverse Anwälte und Kläger feiern vor dem Bundesgericht in Los Angeles mit Gitarre, bunten Luftballons und - wie könnte es auch anders sein - einem lauten «Happy Birthday». «Dies ist ein grosser Sieg für die Öffentlichkeit und für Künstler, die das Lied in ihren Werken verwenden wollen», jubelt auch einer der Klägeranwälte Daniel Schacht.

Diese Dinge sind noch geschützt

  • «Let's get ready to rumble»

    Der Entertainer und Ringsprecher Michael Buffer liess seinen legendären Schlachtruf (mit dem langgezogenen «R») 1992 markenrechtlich schützen und hat damit über 400 Millionen Dollar verdient.

  • «Yup»

    Dave Hester der TV-Serie «Storage Wars» schützte das Wort «Yup» und stritt deshalb mit Rapper Trey Songz. Dieser yuppt uns angeblich schon seit 2009 an, Hester meint jedoch, die Version des Rappers beginne mit einem deutlichen «Yeeee» und ende dann in einem unmenschlichen und gequiektem «up». Im Gegensatz zur viel menschlicheren Auffassung Dave Hesters... Hier der Vergleich.

  • «Ping Pong»

    Der Name wurde 1931 von der Firma SOP Services, Inc. geschützt und beschreibt lediglich das Equipment, um eine Sportart zu betreiben. Die da eigentlich lautet: Tischtennis...

  • «Auto-Tune»

    Dieses Wort bezeichnet nicht nur eine technische Möglichkeit, die Stimme (vorwiegend im Gesang verwendet) zu verändern, sondern eben auch eine spezifische und namentlich geschützte Software von Antares Audio Technology. Korrekterweise müsste man beim besagten Prozess also von Tonhöhenkorrektur sprechen.

  • «Tupperware»

    Die gleichnamige amerikanische Firma produziert unter dem Namen «Tupperware» unter anderem Küchen- und Haushaltsartikel aus Kunststoff und hat das Recht an dieser Bezeichnung. Will man auf Nummer sicher gehen, spricht man künftig also besser von einem Plastikgefäss oder Ähnlichem.

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