In der Schweiz werden pro Jahr rund 550 Vergewaltigungen angezeigt. Der Grossteil der Verfahren endet mit Freisprüchen. Nur in jedem fünften Fall kommt es zu einer Verurteilung.
Erfolgt der Freispruch zu Unrecht, wird die betroffene Frau erneut zum Opfer. Nachdem sie vom Täter bereits die grösstmögliche Demütigung erleiden musste und anschliessend auch noch ein belastendes Gerichtsverfahren auf sich nahm.
Ist der Angeklagte hingegen tatsächlich unschuldig, bleibt an ihm trotzdem oft der Makel haften, möglicherweise ein Sexualverbrecher zu sein: Der Beschuldigte ist seinerseits das Opfer einer ungeheuerlichen Verleumdung.
Ist die Justiz mit Vergewaltigungsfällen schlicht überfordert? Wie können Opfer, die Anzeige erstatten, besser geschützt werden? Und: Gibt es Wege, um zu Unrecht Beschuldigte davor zu schützen, Opfer der Diffamierung zu werden?
Es diskutieren:
- Susanne Nielen, Leiterin Beratungsstelle Opferhilfe Aargau, Solothurn
- Bettina Groth, Staatsanwältin, Zürich
- Matthias Brunner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Zürich
- Daniel Eisenhart, Rechtsmediziner, Institut für Rechtsmedizin, St.Gallen