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Fabrikarbeit: Die Zeiten haben sich geändert.
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Nur noch 12 Stunden Arbeit: 150 Jahre Glarner Fabrikgesetz

12 bis 16 Stunden standen sie an Spinn- und Webmaschinen: Frauen, Männer, Kinder. Sechs Tage die Woche, Ferien gab es keine. Bis zur Glarner Landsgemeinde 1864, an der das erste Fabrikgesetz der Schweiz in Kraft trat. Der «Doppelpunkt» über den Arbeiterschutz gestern und heute.

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Ausgerechnet den Arbeitern des kleinen Bergkantons Glarus gelang es vor 150 Jahren, das erste Fabrikgesetz in der Schweiz durchzubringen. Ein wichtiger Grund ist die direkte Demokratie. Die Landsgemeinde ermöglichte es den Arbeitern, ein Gesetz auszuarbeiten und anzunehmen, das die weit verbreitete Kinderarbeit abschaffte und für Männer und Frauen die Arbeitszeit pro Tag auf zwölf Stunden beschränkte.

Fabrikinspektoren sollten ausserdem zusehen, dass die Bedingungen in den Fabriken die Arbeitnehmenden nicht krank machten. Das Glarner Fabrikgesetz diente als Grundlage für das eidgenössische Fabrikgesetz, das 13 Jahre später in Kraft Trat.

50 Jahre Arbeitsgesetz

Heuer feiert auch das gültige Arbeitsgesetz Geburtstag. Es wird 50 Jahre alt. Heute steht in der Schweiz niemand mehr 15 Stunden lang an der Maschine. Die physische Gesundheit der Arbeitnehmenden ist gut geschützt.

Doch der Schein trügt. Auch heute werden Menschen aufgrund der herrschenden Arbeitsbedingungen krank, hohe Arbeitsbelastung und Dauerstress zehren an den Kräften der Arbeitnehmenden.

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