Die Schweiz fror 1990 das Vermögen des früheren Finanzchefs des Geheimdienstes von Saddam Hussein ein, weil er auf einer UNO-Sanktionsliste stand. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt nun endgültig, die Schweiz habe dem Mann kein faires Verfahren zugestanden.
Das EGMR verurteilt die Schweiz - und die UNO
Aufgrund einer Resolution des Uno-Sicherheitsrates fror die Schweiz 1990 rund 200 Mio. Franken eines irakischen Geschäftsmannes ein. Dieser verlangte vor dem Bundesgericht ein faires Verfahren, wie es das EGMR vorsehe. Dieses sagt nun, die Schweiz habe dem Mann kein faires Verfahren zugestanden.
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