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Die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der «Groupe Mutuel» müssen der Finma bis im Februar 2016 sämtliche Tarife zur Prüfung vorlegen.
Reuters
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«Groupe Mutuel» verletzt Aufsichtsrecht

Die «Groupe Mutuel» habe unzulässige Prämien erhoben und keine einwandfreie Geschäftstätigkeit betrieben. Die Finanzmarktaufsicht Finma will Strafanzeige einreichen gegen die zweitgrösste Schweizer Krankenkasse. Diese darf bis Ende 2016 keine neuen Kundenportefeuilles übernehmen.

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Die «Groupe Mutuel» habe unzulässige Prämien erhoben und keine einwandfreie Geschäftstätigkeit betrieben. Die Finanzmarktaufsicht Finma will Strafanzeige einreichen gegen die zweitgrösste Schweizer Krankenkasse.

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