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Die Zürcher Polizei hat zu lasche Regeln, wenn sie im Internet nach mutmasslichen Kinderschändern fahndet. Das hat das Bundes-Gericht festgestellt.
Keystone
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Keine Gesetze ohne Sicherung gegen Missbrauch

Die Polizei will Verbrechen auch ohne handfesten Verdacht effizient bekämpfen. Im Kanton Zürich hat die Polizei etwa Pädophilen-Chats oder Kommunikation zwischen Hooligans im Internet abgehört. Dieser Praxis schiebt das Bundesgericht vorerst einen Riegel.

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Die Polizei soll Straftaten verhindern, deshalb fährt sie Patrouille und überwacht auch das Internet. Doch die frühe und heimliche Überwachung im Netz ist umstritten. Nun hat sich das Bundesgericht mit dem Thema befasst und klar gemacht: Gesetze ohne Sicherungen gegen Missbrauch sind inakzeptabel.

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