Der Mindestzinssatz auf Pensionskassenguthaben sinkt von 2 auf 1,5 Prozent. Der Bundesrat begündet seinen Entscheid mit den negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten. Was bedeutet dies für die Versicherten?
Kürzung künftiger Pensionkassenrenten
Der Mindestzinssatz auf Pensionskassenguthaben sinkt von 2 auf 1,5 Prozent. Der Bundesrat begündet seinen Entscheid mit den negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten. Was bedeutet dies für die Versicherten?
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