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Einstein Online Gentechnik im Powerriegel

Welche gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz erlaubt sind, ist streng geregelt. Wie «Einstein» berichtet, hat das Kantonale Labor in Zürich Fitnessriegel untersucht und gentechnisch verändertes Soja gefunden, das nicht zugelassen ist.

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Ende September hat das Kantonale Labor Zürich Fitnessriegel auf GVO, also genetisch veränderte Organismen, untersucht. Grund: Viele Riegel enthalten eiweissreiches Soja. Und Soja gehört, wie Reis und Mais, zu den Pflanzen, die gentechnisch verändert werden.

In 6 der 19 getesteten Riegel wurde unbewilligtes GVO gefunden. Die anderen sind entweder GVO-frei, oder sie enthalten das vom BAG bewilligte GVO-Soja «Roundup-ready 40-3-2». Was auffällt: Ob bewilligt oder unbewilligt, keiner der Riegel deklariert das genetisch veränderte Soja.

Getestet wurden einzig Riegel aus der Fitness- und Sportartikelbranche. Keiner stammt aus dem Detailhandel, keiner von Migros oder Coop. Aus früheren Kontrollen geht René Köppel davon aus, dass dort keine GVO zu finden sind, weder bewilligte noch unbewilligte. Wo die beanstandeten Fitnessriegel gekauft wurden, darf Köppel der Öffentlichkeit nicht sagen. Auch die Produktenamen teilt er nicht mit: Unternehmen an den Pranger stellen, mache keinen Sinn.

Nur eine transgene Sorte bewilligt

Über 70 Prozent des weltweit gehandelten Sojas sind mittlerweile gentechnisch modifiziert. In der Schweiz gibt es bis jetzt nur eine einzige transgene Sojasorte, die das Bundesamt für Gesundheit bewilligt hat. Es ist das weitverbreitete, vieldiskutierte Roundup-Ready 40-3-2 des amerikanischen Saatgutmultis Monsanto. Es ist resistent gegen ein Unkrautvertilgungsmittel, dass ebenfalls Monsanto produziert. In der Schweiz wie in der EU darf Roundup-Ready 40-3-2 in Nahrungsmitteln und im Tierfutter verwendet werden. Die Deklaration auf der Verpackung ist aber gesetzliche Pflicht.

Trotz dieser Bewilligung haben die Futtermittelimporteure hierzulande gemeinsam mit dem Bauernverband und dem Detailhandel eine Vereinbarung getroffen: GVO-Produkte werden weder importiert, noch produziert oder verkauft. Dies, weil die Akzeptanz für Produkte, die genetisch veränderte Organismen enthalten, bei den Schweizer Konsumenten generell niedrig ist. Auch eine bewilligte Bohne, wie Roundup-ready 40-3-2, wollen viele Konsumenten nicht im Laden sehen.

Video
Die Vorgehensweise des Kantonalen Labors Zürich
Aus Einstein vom 18.10.2012.
abspielen. Laufzeit 35 Sekunden.

GVO-Bescheid mit der Post

Ein kantonales Labor wie das von Zürich hat im Falle eines GVO-Tests zwei Aufgaben: Sicherstellen, dass nur bewilligte GVO über den Ladentisch gehen und dass die veränderten Organismen auf den Produkten deklariert werden.

Gen-Analytiker wie René Köppel wollen erreichen, dass Ladenregale frei von unbewilligten Produkten sind. Dafür informieren sie die betroffenen Verkaufsstellen schriftlich über das Testergebnis. In der Mitteilung steht, welche Produkte aus dem Verkauf genommen werden müssen und bis wann. Auch ein Entsorgungskonzept wird verlangt.

Nach einigen Wochen lässt Köppel die Ladengestelle kontrollieren. Wer dann die beanstandete Ware noch nicht aus dem Verkehr gezogen hat, muss mit einer Verzeigung rechnen. Dem Vorwurf, die «schwarzen Schafe» würden mit Samthandschuhen angefasst, tritt Köppel entschieden entgegen: «Wir wollen, dass die beanstandeten Riegel vom Markt genommen werden. Wir wollen nicht, dass der Betrieb zugrundegeht.»

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