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Für die Parademusik gelten am Eidgenössischen Musikfest 2016 in Montreux-Riviera neue Regeln.
zvg
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Neue Marschregeln am Eidgenössischen Musikfest 2016

Eine Musikgesellschaft muss am Eidgenössischen mindestens 200 Meter und darf höchstens 250 Meter marschieren. Dies eine der neuen Vorgaben zur Marschmusik aus dem neuen Reglement des Schweizerischen Blasmusikverbandes.

Damit alle Vereine wissen, wie es geht, hat der Verband im Internet jetzt drei Videos veröffentlicht (siehe unten). Es spielen die Musikgesellschaft Suberg-Grossaffoltern und der Tambourenverein Langenthal.

Die Musik in der heutigen «Fiirabigmusig» kommt aus dem benachbarten Ausland. Von dort erreichen uns immer wieder Blasmusik CDs. Wir geniessen Blasmusik aus Allgäu, Bayern und Schwaben mit der Blaskapelle Peng, den Jochberg Musikanten oder der Föhrenberger Blasmusik.

Die drei wichtigsten Änderungen in der traditionellen Parademusik:

Gespielte Musik

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