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Wenn erwachsene Geschwister - also Blutsverwandte - beim Sex erwischt werden, dann droht ihnen eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis.
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Wenn der Bruder mit der Schwester: Inzest bald legal?

Der Bundesrat möchte das Inzestverbot abschaffen und den entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches aufheben. Damit würde der einvernehmliche Beischlaf zwischen blutsverwandten Erwachsenen strafffrei. Mit dem Vorschlag löste der Bundesrat eine hitzige Debatte aus.

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Eine einvernehmliche Liebesbeziehung beispielsweise zwischen Mutter und Sohn oder Bruder und Schwester soll künftig nicht mehr strafbar sein. Heute ahndet das Gesetz den Inzest mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.

Der Bundesrat will den Tatbestand des Inzests aus dem Strafgesetzbuch streichen, weil die Bestimmung heute bloss noch eine marginale Bedeutung habe. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wurden zwischen 1984 und 2007 pro Jahr durchschnittlich drei bis vier Urteile wegen Inzests gefällt.

In vielen Ländern wird Inzest als Verbrechen behandelt. Andere Länder wie beispielsweise Frankreich, Spanien, die Niederlande, Türkei und Japan kennen keine diesbezügliche Strafnorm mehr. Die Überlegung dabei ist, dass wenn zwei erwachsene Blutsverwandte miteinander Sex hätten und dies von beiden Seiten freiwillig geschehe, niemand zu Schaden kommen würde. Zudem werde mit einem Verbot das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Bildung einer Familie verletzt.

Was spricht gegen eine Legalisierung der Inzestliebe? Was hätte eine Abschaffung des Inzestverbots zur Folge? Darf sich der Staat einmischen? Ist der Schutz der sozialen Institution «Familie» ohne Inzestverbot gefährdet? Welche Gefahren bestehen für ein Kind, welches aus einer inzestuösen Beziehung hervorgeht?

Es diskutieren:

  • Ida Glanzmann: CVP-Nationalrätin, Vizepräsidentin CVP Schweiz, Gegnerin der Streichung des Inzest-Artikels.
  • Daniel Vischer: Nationalrat Grüne, Befürworter der Streichung des Inzest-Artikels.
  • Brigitta Hauser-Schäublin: Professorin für Ethnologie an der Universität Göttingen. Mitautorin des Buches «Verwandtschaft heute».
  • Martin Kiesewetter: Gerichtspsychiater, ehemaliger Leiter Forensisch-Psychiatrischer Dienst, PUK Zürich.
  • Am Telefon: Anita Rauch: Genetikerin am Institut für medizinische Genetik, Universität Zürich.

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