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Royal Unehelicher Sohn: Albert verliert vor Europäischem Gerichtshof

Eine französische Zeitschrift hatte über die Existenz eines unehelichen Kindes von Fürst Albert von Monaco berichtet. Der Royal klagte wegen Verletzung seiner Privatsphäre. Zu unrecht, wie die Richter jetzt befunden haben.

Die Existenz eines Kindes sei angesichts des erblichen Charakters von Alberts Funktion als monegassisches Staatsoberhaupt von öffentlichem Interesse. So lautet das am Dienstag veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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2005 wurde die Existenz von Alberts unehelichem Sohn bekannt
Aus Glanz & Gloria vom 04.05.2005.
abspielen. Laufzeit 44 Sekunden.

Zeitschrift musste 50'000 Euro zahlen

«Paris Match» hatte im Mai 2005 ein langes Interview mit der Stewardess Nicole Coste veröffentlicht, in dem sie enthüllte, dass ihr im August 2003 geborener Sohn Alexandre von Albert von Monaco stammte. Der Fürst, der im August 2005 seinem Vater Rainier auf dem Thron folgte, hatte damals noch keinen Nachfolger.

Im Juli 2005 wurde «Paris Match» von der französischen Justiz wegen Verletzung der Privatsphäre zur Zahlung von 50'000 Euro Entschädigung verurteilt. Albert erkannte später an, der Vater des heute zwölfjährigen Kindes zu sein. «Paris Match» war wegen des Urteils der französischen Justiz vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen.

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