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Autodieb: Dreister als die Versicherung erlaubt
Aus Kassensturz vom 02.09.2008.
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Umwelt und Verkehr Autoklau: Dreister als die Versicherung erlaubt

Achtung: Der sympathische Herr, der sich brennend für das Occasionsauto interessiert, kann sich als dreister Gauner entpuppen. Mit einem fiesen Trick klaut er das Auto. Der Frust für die Geprellten: Auch die Versicherung lässt ihre Kunden stehen und weigert sich, den Schaden zu zahlen.

Alles begann an der Hauptstrasse in Oberbuchsiten (SO). Im Mai stellt Martina Probst ihr altes Auto an die Strasse. 8500 Franken will sie dafür. Zwei Tage später meldet sich ein gewisser Herr Eggenschwiler bei ihrem Mann. Bereits am nächsten Tag trifft sich André Probst mit dem Kaufinteressenten.

Der Mann möchte eine Probefahrt unternehmen – allein. André Probst schöpft keinen Verdacht, er hat ja den Namen und die Handynummer. Zur Sicherheit nimmt er den Fahrzeugausweis aus dem Wagen und übergibt dann den Autoschlüssel für die Probefahrt.

Er sei in einer Viertelstunde zurück, er wolle das Auto beim TCS-Zentrum einschätzen lassen, sagt der Mann. Dort taucht er allerdings nie auf. Probst vergewissert sich vor Ort, doch beim TCS weiss niemand von einem Herrn Eggenschwiler.

«Da wusste ich, jetzt muss ich zur Polizei», sagt Probst.

Das Auto ist tatsächlich weg. Zum Glück hat Martina Probst eine Diebstahlversicherung. Sie meldet den Schaden sofort an.

Wenig später folgt die böse Überraschung, die Versicherung zahlt keinen Rappen. Sie schreibt kurz und bündig: «Eine Leistungspflicht unsererseits entfällt». Denn: Es handle sich hier nicht um einen Diebstahl, sondern um eine «ungedeckte Veruntreuung».

Kein Diebstahl? Unverständlich aber wahr. Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt die Spitzfindigkeit. Die Versicherung zahle bei Diebstahl, das Auto von Probsts sei aber nicht durch Diebstahl weggekommen. «Sie haben es einem Fremden anvertraut. Dieser missbrauchte das Vertrauen und beging damit eine Veruntreuung, die auch strafbar ist», erklärt Slongo.

Doch diese Straftat deckt die Versicherung nicht. Auf die Masche des Gauners sind auch erfahrene Autohändler hereingefallen. Die Polizei in Baselland sammelt die Fälle. Die Akten füllen beim Bezirksstatthalteramt Sissach bereits einen ganzen Ordner.

Der polizeilich ausgeschriebene Angeschuldigte werde verdächtigt, mehrere gleichartige Delikte begangen zu haben, sein Aufenthalt sei jedoch unbekannt, sagt Untersuchungsrichterin Anne-Kathrin Goldmann.

Der Gauner ist flüchtig, doch der silbrige Citroen von Martina Probst ist wieder aufgetaucht. Er hat in der Zwischenzeit einige Male den Besitzer gewechselt. Der letzte Garagist bezahlte für ihn 7500 Franken. Probsts bekommen ihr Auto aber nicht zurück.

«Jetzt gehört es der Garage», sagt Slongo. Die Rechtsexpertin verweist auf die Folgen der Veruntreuung, die Garage habe beim Ankauf nichts von den krummen Touren wissen können. «Das Gesetz schützt denjenigen, der es nachher erwirbt», stellt Slongo klar.

Die Versicherung zahlt nicht und ihr Auto soll jetzt jemand anderem gehören: Das ist schwer zu verdauen. Martina Probst: «Ich bin enttäuscht und fassungslos.» Für ein neues Auto fehlen der Familie jetzt 8500 Franken.

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