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Bonitätsfalle: Wenn der Händler nicht mehr liefert

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Bonitätsfalle: Wenn der Händler nicht mehr liefert

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«Espresso»-Hörerin Kerstin Burkard bestellt seit Jahren Tintenpatronen auf Rechnung. Eines Tages hiess es plötzlich, dies sei nicht mehr möglich: Sie müsse per Vorkasse bezahlen.

Der Grund: Ihre Bonität sei schlecht. Mehr hat sie beim Online-Händler nicht erfahren. Um dies abzuklären, muss sie nun ein mühsames Prozedere über sich ergehen lassen.

Patrick Kessler, der Präsident des Verbands des Schweizerischen Versandhandels, kennt das Prozedere aus eigener Erfahrung. Auch ihm wurde eine Lieferung verweigert. Wegen einer Namensverwechslung war ihm eine schlechte Zahlungsmoral ausgewiesen worden. Nach intensivem Briefwechsel mit einem Inkassobüro hat er nun wieder eine reine Weste.

Für Online-Händler seien solche Bonitätsprüfungen jedoch überlebenswichtig: «Es gibt immer mehr Betrugsversuche. Jedes Unternehmen, dass keine Bonitätsprüfung durchführt ist dem Tod geweiht», sagt Patrick Kessler. Solche Prüfungen machen allerdings nur dann Sinn, wenn der Händler auf Rechnung liefert. Und dies wird in der Schweiz von Online-Händlern erwartet. Es gebe nur wenige, die sich erlauben könnten, ausschliesslich auf Vorauskasse zu liefern.

Bonitätsprüfungen laufen automatisiert und unterliegen dem Datenschutz. Auch wenn keine direkte Auskunf zu erwarten ist, müssen die Versandhändler auf Anfrage den Kunden erklären, bei welchem Inkassounternehmen sie registriert sind. Dort können betroffene Kunden dann schriftlich Einsicht in ihre Daten verlangen. Auch Korrekturen müssen schriftlich verlangt werden. Dazu gibt es Musterbriefe des eidgenössichen Datschutzbeauftragten.

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