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Gilt der Preis im Internet?

Laufzeit 2 Minuten 16 Sekunden. , Gabriela Baumgartner / Matthias Schmid

«Espresso»-Hörer Manuel Birrer aus Büren BE versteht die Welt nicht mehr: In einem Online-Shop hat drei Objektive bestellt. Preis: Rund 900 Franken. Kaum hatte er die Bestellungs-Bestätigung, bezahlte Manuel Birrer den Betrag ein. Doch statt der Objektive erhält er die Meldung, die Objektive würden 1000 Franken mehr kosten.

Der Online-Shop habe ihm mitgeteilt, es sei ein Fehler unterlaufen, erzählt unser Hörer. Er ärgert sich: «Ich will diese Objektive zum ausgeschriebenen Preis! Kann ich darauf bestehen?»

Auf die Bestätigung nach einer Bestellung darf man sich als Konsument verlassen. Eigentlich. Denn von dieser Regel gibt es eine wichtige Ausnahme - und die trifft genau auf das Beispiel von Manuel Birrer zu:

Hat man einen Vertrag abgeschlossen und merkt später, dass man sich in einem wesentlichen Punkt geirrt hat, dann ist dieser Vertrag unverbindlich. Juristen sprechen hier von einem «Erklärungsirrtum». Am Beispiel: Der Online-Shop hat die Objektive im Internet zu einem falschen Preis ausgeschrieben. Zwar will der Shop die Objektive verkaufen, aber zu einem bedeutend höheren Preis.

Entscheid des Bundesgerichts
Ähnlich erging es einem Goldschmied in Baden. Im Schaukasten stellte er einen Ring mit einem Opal und 25 Brillanten aus. Eine Verkäuferin stellte aus Versehen ein Schild dazu, auf dem der Preis mit 1380 Franken angegeben war. Tatsächlich kostete der Ring aber 13'800 Franken. Ein Kunde kaufte den Ring zum angeschriebenen Preis. Als der Goldschmied das Versehen bemerkte, forderte er den Ring vom Kunden zurück. Dieser weigerte sich und so zog der Goldschmied die Sache vors Bundesgericht in Lausanne.

Die Richter entschieden, dass der Vertrag unverbindlich sei. Zwar habe sich der Kunde auf die Preisanschrift verlassen dürfen und der Goldschmied habe den Fehler seiner eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben. Trotzdem ist der Vertrag nicht verbindlich, weil der angeschriebene Preis nicht dem wirklichen Willen des Verkäufers entsprochen habe. Die Folge: Der Goldschmied bekam den Ring zurück und der Kunde sein Geld. Aber: Wer einen Prozess verliert, muss die Gerichtskosten bezahlen samt den Anwaltskosten der Gegenseite. Für den Kunden eine doppelte Niederlage: Das Urteil, das ihn verpflichtete, den Ring zurückzugeben, kostete ihn ein paar Tausend Franken.

Appell an Menschenverstand
Solche Auslagen bleiben dem «Espresso»-Hörer Manuel Birrer erspart, wenn er den vollen Preis für die Objektive bezahlt oder sie zurückgibt. Vielleicht gibt es ja noch eine dritte Variante: Birrer appelliert an den gesunden Menschenverstand des Online-Verkäufers, damit ihm dieser beim Preis entgegenkommt. Im eigenen Interesse übrigens. Denn: Unzufriedene Kunden springen ab und erzählen ihren Ärger weiter.

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Auto mieten: So läufts rund

Laufzeit 4 Minuten 10 Sekunden. , Flurin Maissen

Plötzlich tauchen Zusatzkosten für Versicherungen, Benzin oder angebliche Schäden auf: Wer ein Auto mietet, erlebt manchmal böse Überraschungen. Wie schützt man sich davor?

Dazu acht Fragen an Marc Zinniker, Leiter der Abteilung Mietwagen beim Reiseanbieter Kuoni.

Worauf soll man achten, wenn man einen gebuchten Mietwagen abholt?
Wichtig ist, dass man zunächst den Vertrag gut durchliest, bevor man ihn unterschreibt. Wenn man etwas nicht versteht, sollte man nachfragen. Sonst stimmt man allenfalls zusätzlichen Versicherungen zu, die man gar nicht will.

Passiert das oft?
Es kommt bei uns doch ab und zu vor. Nach den Ferien wundern sich Kunden über Beträge auf der Kreditkarten-Abrechnung, die sie nicht nachvollziehen können. Oft stellt sich heraus, dass der Kunde vor Ort Versicherungen akzeptiert hat, die er eigentlich schon in der Schweiz abgeschlossen hat. Sei es, weil man mit der Vertragssprache Mühe hat oder weil der Vermieter es einfach probiert.

Worauf soll man bei der Übernahme des Autos achten?
Es ist wichtig, dass man das Auto auf allfällige Schäden prüft, die allenfalls nicht im Abgabe-Protokoll aufgeführt sind. Und man sollte kontrollieren, ob das Auto vollgetankt ist. Wenn man einmal losgefahren ist, kann es mühsam sein, zurück zu kehren und das zu diskutieren.

Eigentlich wüsste man das ja, macht es aber doch nicht.
Ja, mir ist es selber auch schon so gegangen. Es liegt an der Situation: Man hat einen längeren Flug hinter sich, es ist schon später und man möchte eigentlich nur losfahren und ins Hotel. Aber man sollte sich diese Zeit trotz allem nehmen. Das kann einigen Ärger ersparen.

Viele Kunden geben den Wagen ab, ohne die Kontrolle abzuwarten. Oder das Personal vor Ort verzichtet auf einen Augenschein.
Ja, das ist aber gar nicht empfehlenswert. Man sollte darauf bestehen, dass ein Mitarbeiter das Auto auf Schäden kontrolliert und man ein Abgabe-Protokoll ausgehändigt bekommt. So hat man bei allfällige späteren Probleme etwas in der Hand.

Was ist, wenn man sich über allfällige Schäden, die im Protokoll vermerkt werden, nicht einig ist?
Dann sollte man den Stationsmanager beziehen. Falls das auch nicht hilft, rate ich, die Diskrepanzen auf dem Schadenprotokoll zu vermerken und dort selber auch zu unterschreiben.

Was ist, wenn man das Auto ausserhalb der Öffnungszeiten einer Station zurück bringt?
Das sollte man nur tun, wenn es nicht anders geht. In so einem Fall ist es gerade bei Unsicherheiten ratsam, vom Auto einige Fotos zu machen. So nahe und gut es halt geht, dass man doch gewisse Beweismittel hat, falls es zu Diskussionen kommt im Nachhinein.

Noch eine Frage zum Selbstbehalt: Sollte man den in jedem Fall ausschliessen?
Wir raten dazu. Jeder der kann, sollte eine Zusatzversicherung abschliessen, welche den Selbstbehalt auf null reduziert. Das schliesst im Ernstfall jegliche Diskussion und Ärger aus. Die Versicherung kann man entweder beim Mietwagen-Verleiher buchen oder aber bei einer Reiseversicherung. In der Schweiz ist die Versicherung unserer Erfahrung nach günstiger. Sie kostet je nach Auto und Anbieter zwischen 3 bis 5 Franken pro Tag. Im Ausland kostet es in der Regel zwischen 5 und 10 Euro pro Tag.

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