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Callcenter: Anrufer rufen aus

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Wir nerven uns, wenn wir bei einem Callcenter anrufen und nicht durchkommen. Oder wenn uns jemand abends telefoniert. Viel schlimmer ist die Situation jedoch für die in den Callcenter angestellten Personen. Mit dem Arbeitsrecht nimmt man es dort nämlich nicht allzu genau.

Oft sind die Arbeitsbedingungen in Schweizer Callcentern miserabel. Ehemalige und noch immer aktive Mitarbeiter erzählen zum Beispiel von schikanösen Pausenregelungen: «In Hauptzeiten kann man nicht einmal eine Toilettenpause einziehen!» Diese Regelung hält der Arbeitsrechtexperte Roger Rudolph für übertrieben. «In der Flugsicherung geht so etwas ja noch, oder bei einem Rettungsdienst. Da muss die Pausenregelung strikt organisiert sein.» Ein Callcenter falle aber nicht in diese Kategorie, so der Jurist gegenüber «Espresso».

Das Konsummagazin «Espresso» hat mit verschiedenen Callcenter-Mitarbeitern gesprochen. Ihre Vorwürfe sind massiv: «Wenn wir innert 1,5 Stunden keinen Abschluss tätigen konnten, wurden wir nach Hause geschickt», erzählt zum Beispiel eine Person, die bis Ende des vergangenen Jahres für die Krankenkasse Swica Beratungstermine abschliessen musste.
«So etwas entspricht nicht den Swica-Richtlinien, wir beurteilen unsere Angestellten nicht aufgrund von 1,5 Stunden», heisst es bei der Krankenkasse. Deshalb habe man sich unterdessen von der Leiterin des betreffenden Callcenters getrennt.

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Callcenter: Anrufer rufen aus

Laufzeit 12 Minuten 2 Sekunden. , Simon Thiriet

Wir nerven uns, wenn wir bei einem Callcenter anrufen und nicht durchkommen. Oder wenn uns jemand abends telefoniert. Viel schlimmer ist die Situation jedoch für die in den Callcenter angestellten Personen. Mit dem Arbeitsrecht nimmt man es dort nämlich nicht allzu genau.

Oft sind die Arbeitsbedingungen in Schweizer Callcentern miserabel. Ehemalige und noch immer aktive Mitarbeiter erzählen zum Beispiel von schikanösen Pausenregelungen: «In Hauptzeiten kann man nicht einmal eine Toilettenpause einziehen!» Diese Regelung hält der Arbeitsrechtexperte Roger Rudolph für übertrieben. «In der Flugsicherung geht so etwas ja noch, oder bei einem Rettungsdienst. Da muss die Pausenregelung strikt organisiert sein.» Ein Callcenter falle aber nicht in diese Kategorie, so der Jurist gegenüber «Espresso».

Das Konsummagazin «Espresso» hat mit verschiedenen Callcenter-Mitarbeitern gesprochen. Ihre Vorwürfe sind massiv: «Wenn wir innert 1,5 Stunden keinen Abschluss tätigen konnten, wurden wir nach Hause geschickt», erzählt zum Beispiel eine Person, die bis Ende des vergangenen Jahres für die Krankenkasse Swica Beratungstermine abschliessen musste.
«So etwas entspricht nicht den Swica-Richtlinien, wir beurteilen unsere Angestellten nicht aufgrund von 1,5 Stunden», heisst es bei der Krankenkasse. Deshalb habe man sich unterdessen von der Leiterin des betreffenden Callcenters getrennt.

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Leserbrief-Sperre nicht zulässig

Laufzeit 3 Minuten 54 Sekunden. , Tobias Fischer

Einzelne Leserinnen und Leser dürfen nicht generell von Leserbriefseiten und Online-Foren ausgeschlossen werden. Das sagt der Schweizer Presserat in seinem neusten Urteil. Und doch: Redaktionen dürfen den Zugang zu Leserbriefspalten und Internet-Foren einschränken.

«Da Redaktionen für alle Veröffentlichungen in ihrem Medium verantwortlich sind, sind sie dazu angehalten, Leserbriefe und Online-Kommentare zu redigieren und zu kürzen», sagt Max Trossmann, Vizepräsident des Presserates, im Gespräch mit dem Konsummagazin «Espresso» von DRS 1. Ausserdem habe niemand Anspruch darauf, dass Leserbriefe veröffentlicht werden.

Die Regeln für Leserbriefschreiber und Benutzer von Internet-Foren sollten laut Presserat publiziert werden. Damit soll allen klar sein, welche Texte nicht veröffentlicht werden. Dabei soll es laut Presserat aber immer um den Inhalt gehen und nicht um den Verfasser eines Leserbriefs oder -kommentars. Eine generelle Sperre gegen einzelne Personen oder Organisationen ist nach dem neusten Urteil des Presserats nicht zulässig.

Konkret hatte sich der Presserat mit einer Beschwerde gegen die Zeitung «Südostschweiz» zu befassen. Ein Leser hatte sich im Internet-Forum der Zeitung häufig und teilweise sehr kritisch geäussert. Der Chefredaktor bewertete die Beiträge als «nervig» und «ewiggleich rechthaberisch» und entschied, keine weiteren Beiträge von ihm mehr zu veröffentlichen.

Der Presserat gibt dem Leser in diesem Punkt recht: Nach dem Grundsatz der Informationsfreiheit dürften Leserbriefschreiber und Teilnehmer in Internet-Foren nur aus besonders gewichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Diese seien im konkreten Fall nicht gegeben.

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