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Das grosse Geschäft der Firma PPC mit «Parkieren verboten»
Aus Espresso vom 07.11.2016. Bild: key
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Umwelt und Verkehr Das gute Geschäft mit dem «Parkieren verboten»

Liegenschaftsverwaltungen schützen ihre Parkplätze mit einem gerichtlichen Parkverbot für Unbefugte. Das Kontrollieren und Sanktionieren überlassen sie spezialisierten Firmen. Diese gehen nicht immer besonders exakt vor.

Paul und Erika Müller aus dem Kanton Zürich sind 84 und 74 Jahre alt. In ihrer Garage steht ein Citroën und nach Mitternacht sind sie schon lange nicht mehr in der Stadt gewesen.

Deshalb dachten sie sofort an ein Missverständnis, als sie Post von der PPC Immoservice GmbH erhielten. Diese verlangte eine Umtriebsentschädigung von 54 Franken für das widerrechtliche Parkieren mit einem Fiat, morgens um 01.46 Uhr.

Später kam eine erneute Zahlungsaufforderung, jetzt mit zwölf Franken Mahngebühr garniert – 66 Franken. Jetzt reagierte Paul Müller und klärte das Missverständnis in einem Brief auf. Denn telefonisch erreichte er niemanden von der PPC Immoservice. Das nützte wenig, bald darauf flatterte eine weitere Mahnung ins Haus. Diesmal mit der Drohung, der Fall werde innert zehn Tagen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

«Ein Fehler»

Erst als sich das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 einschaltete, liess sich das Missverständnis klären. Der Geschäftsleiter der PPC Immoservice: «Da ist bei uns ganz klar ein Fehler passiert.» Ein Mitarbeiter habe sich beim Protokollieren der Autonummer eines falsch parkierten Fiat vertippt.

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Die PPC geht bei ihrer Arbeit nicht zimperlich vor. Im Internet wird sie von Vielen beschimpft, die von ihr eine Umtriebsentschädigung erhielten. Geschäftsführer Bruno Wüst verteidigt seine Firma: «Wenn wir nicht konsequent vorgehen würden, könnte der Eigentümer sein richterliches Verbot gleich einsparen.»

Richterliches Verbot beachten

Grundstückeigentümer können ein richterliches Parkverbot bewirken und dieses von Drittfirmen durchsetzen lassen. Diese dürfen keine Bussen verteilen, aber eine Umtriebsentschädigung verlangen. Wenn sich herausstellt, dass man tatsächlich falsch parkiert hatte, kann es sich lohnen, diese zu bezahlen. Sonst droht eine Busse und die ist in der Regel teurer.

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