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Die dreisten Verkaufsmethoden von «Werbesperre.ch»
Aus Espresso vom 27.03.2019. Bild: Colourbox
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Entlarvendes Telefongespräch Die dreisten Verkaufsmethoden von «Werbesperre.ch»

Das Wichtigste in Kürze

  • «Werbesperre.ch» verspricht Ruhe vor lästiger Telefon-Werbung und greift dabei selbst zu fragwürdigen Verkaufsmethoden.
  • Die Aufnahme eines Verkaufsgesprächs zeigt, wie dreist das Unternehmen vorgeht, wenn es um den Abschluss von Verträgen geht.
  • In dem Gespräch ist zu hören, wie eine Mitarbeitende einen 89-jährigen Mann ohne Punkt und Komma zutextet und ihn am Schluss dazu bringt, einem Vertrag zuzustimmen.
  • Das Unternehmen hinter «Werbesperre.ch» ist die Geminis Marketing GmbH. Sie ist für dubiose Geschäfte bekannt: Wegen unlauterer Geschäftspraktiken läuft ein Strafverfahren.

Die Geminis Marketing GmbH verspricht auf ihrer Internetseite «Schutz vor Werbeschmutz». Unter «Werbesperre.ch» verkauft das Unternehmen einen Eintrag auf einer Werbesperrliste. Für 129 Franken pro Jahr (im ersten Jahr 97 Franken) sollen die Kunden vor lästigen Werbeanrufen geschützt werden. Allerdings: Geminis Marketing setzt selbst auf lästige Werbe-Telefone und fragwürdige Verkaufsmethoden.

Telefon-Gespräch soll Vertragsabschluss beweisen

Wie dreist das Unternehmen vorgeht, wenn es um den Abschluss von Verträgen geht, zeigt die Aufnahme eines Verkaufsgesprächs, die dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» vorliegt. In dem Gespräch ist zu hören, wie eine Mitarbeitende den 89-jährigen Ernst Müller aus Uster ohne Punkt und Komma zutextet. Der betagte Mann versucht mehrmals, das Gespräch zu beenden und antwortet offensichtlich teilweise auch, ohne sein Gegenüber verstanden zu haben.

Am Schluss des Gesprächs murmelt Ernst Müller bei der entscheidenden Frage ein «Ja…» in den Hörer. Mit der Aufnahme wollte die Geminis Marketing GmbH gegenüber Ernst Müllers Betreuer von der Pro Senectute beweisen, dass in diesem Fall ein Vertrag abgeschlossen worden sei. Dieser sagt: «Ich bin zwar kein Jurist, aber dieses Gespräch ist doch kein Beweis!» Für einen Vertrag brauche es schliesslich eine gegenseitige Willensäusserung.

Kein Vertragskonsens

«Espresso» spielt die Aufnahme Frédéric Krauskopf vor, er ist Professor für Privatrecht an der Universität Bern. Er geht mit Ernst Müllers Betreuer einig: Für ihn zeigt das Gespräch, dass der betagte Kunde «schlicht überrumpelt wird und offenbar nicht weiss, worauf er sich einlässt». Der Vertragsrechts-Experte bezweifelt, dass gestützt auf dieses Gespräch ein sogenannter Vertragskonsens erzielt wurde.

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    Original-Aufnahme des Verkaufsgespräch mit der Geminis-Mitarbeiterin
    aus Espresso aktuell vom 26.03.2019. Bild: SRF
    abspielen. Laufzeit 1 Minute 55 Sekunden.

    Original-Aufnahme des Verkaufsgesprächs

    Die Aufnahme des Verkaufsgesprächs hören Sie hier. Zum Schutz der Privatsphäre von Ernst Müller wurden Passagen mit seiner vollständigen Adresse und seiner Telefonnummer entfernt.

Geminis Marketing: «Abschluss zählt»

Die Geminis Marketing GmbH schreibt auf Anfrage von «Espresso», es sei «Ansichtssache, ob der Abschluss zählt oder nicht». Man sei jedoch «nach nochmaligem Abhören der Meinung, dass der Abschluss zählt, auch wenn Herr Müller wohl in Eile war und deshalb das Ganze kurzhalten wollte». Und weiter heisst es: «Herr Müller hat zu allen Fragen klar zugesagt und Antwort gegeben, ja sogar korrigiert, wenn was nicht ganz korrekt war.»

Das Unternehmen verweist mehrfach auf das per Gesetz geltende Widerrufsrecht von 14 Tagen, das Ernst Müller nicht genutzt habe. Dazu ist anzumerken, dass man nicht von einem Vertrag zurücktreten muss, den man nicht abgeschlossen hat. Die Hinweise sind zudem hinfällig, denn die entsprechenden Bestimmungen gemäss Obligationenrecht kommen gar nicht zur Anwendung: Sie gelten lediglich für Geschäfte, die den Betrag von 100 Franken übersteigen. Bei Neuabschlüssen mit der Geminis Marketing GmbH geht es aber um 97 Franken.

Für Ernst Müller ist die Sache trotz allem erledigt. Die Geminis Marketing GmbH hat das Inkassoverfahren gegen den betagten Mann «aus Kulanz» storniert.

Anklage gegen Geminis Marketing GmbH hängig

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Die Geminis Marketing GmbH ist für ihre dubiosen Verkaufsmethoden längst bekannt. So erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau Anfang 2018 Anklage gegen drei Verantwortliche. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem mehrfacher Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ihnen drohen bedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Strafuntersuchung umfasste fast 6000 Seiten Akten und nennt mehr als 350 Betroffene. Die Anklage ist hängig beim Bezirksgericht Zofingen. Der Prozess findet voraussichtlich frühestens im zweiten Halbjahr 2019 statt.

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