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Ein Schnäppchen, das keines ist

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Ein Schnäppchen, das keines ist

Laufzeit 4 Minuten 3 Sekunden. , Muriel Jeisy

Wenn etwas zum halben Preis angeboten wird, können viele Leute nicht widerstehen. Internet-Plattformen, die Schnäppchen anbieten, nutzen das aus. Das dürfen sie. Einen Schritt zu weit gegangen sind aber die Betreiber der Internet-Plattform «Groupon». Sie haben mit falschen Preisen gearbeitet. Das ist illegal.

Bei der Internet-Plattform «Groupon» konnte man kürzlich einen Gutschein für ein indisches Menu für zwei Personen kaufen. Für 89 statt 190 Franken. Espresso-Hörerin Elisa Bührer aus Dübendorf hat zugeschlagen und einen Gutschein gekauft. Als sie im Restaurant herausgefunden hat, dass das Menu dort auch nur 99 Franken kosten würde, fühlte sie sich veräppelt und sagt: «Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Gutschein wahrscheinlich nicht gekauft.» Und sie hat sich gefragt, ob das legal ist.

Keine falschen Preisangaben
Etwas als Schnäppchen anpreisen, das kein Schnäppchen ist, ist verboten. Ein Anbieter muss die Wahrheit sagen, wenn er ein Produkt verbilligt anbietet. Er darf bezüglich des Ausgangspreises keinen Fantasiepreis angeben.
Jeder Kanton in der Schweiz hat eine Stelle, die dafür schaut, dass die Preisverordnung eingehalten wird. Daniel Bühler, Leiter dieser Stelle im Kanton Basel Land: «Wenn jemand ein Internetportal betreibt, bürgt er dafür, dass die Preise darauf stimmen.»

Abläufe in Kontrollstelle verbessern
Der Geschäftsführer von «Groupon» in der Schweiz, Ertan Wittwer kann sich nicht erklären, wie der falsche Preis auf die Internetseite gekommen ist. Er entschuldigt sich: «Das darf nicht vorkommen.» Bei «Groupon» gibt es eine Kontrollstelle, die bei jedem Angebot überprüft, ob der Originalpreis stimmt. Da sie ein junges Unternehmen seien, so Wittwer, müssten die Abläufe in der Kontrollstelle aber sicher noch verbessert werden.

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