Trotz Abbruch eines Konzerts und Evakuierung: Beim Open Air «Rock am Ring» in Rheinland-Pfalz hat ein Blitz Besucher getroffen. Der Vorfall macht Hanswalter Huggler nachdenklich. Der Veranstalter der Konzertreihe «Live at Sunset» in Zürich sagt: «Das kann theoretisch jedem passieren. Wir haben zwar überall Blitzableiter installiert, Blitze bleiben jedoch unberechenbar.»
Enger Kontakt mit Wetterdiensten
Man stehe in engem Kontakt mit Meteorologen, sagt Huggler weiter. Zeichne sich eine Gefahr ab, würden die Besucher in umliegende Gebäude gebracht. Solche Gebäude fehlen auf einem offenen Gelände wie beim Open Air St. Gallen. Laut Sprecherin Sabine Bianchi gehörten Windböen zu den grössten Gefahren. Erhalte man eine entsprechende Meldung, würden sofort alle grossen Zelte geschlossen, damit sie nicht davonfliegen. Zudem würden zum Beispiel die Bildschirme neben der Bühne heruntergefahren.
Zeichnet sich ein Gewitter ab, verzichten die Thuner Seespiele komplett auf eine Vorstellung. Da dies relativ häufig vorkommen könne, seien bereits in der jeweiligen Folgewoche Ersatztermine eingeplant, erklärt Sprecherin Silvia Rivola. So würden Tickets ihre Gültigkeit behalten. Für den Fall, dass die Ersatztermine nicht besucht werden könnten, lohne sich eine Ticketversicherung für fünf Franken, sagt Silvia Rivola weiter.
Konzertabbruch: Geld zurück?
Muss am «Live at Sunset» wegen eines Unwetters ein Konzert abgesagt oder abgebrochen werden, erhalten die Besucher auf alle Fälle ihr Geld zurück, sagt Veranstalter Hanswalter Huggler. Dafür habe man extra eine Versicherung abgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für einen Abbruch wie beispielsweise Windgeschwindigkeiten und Regenmenge seien dabei zuvor festgelegt worden.
Wird am Open Air St. Gallen ein Konzert abgesagt, ist es eines von vielen. In der Regel sorge man für Ersatz, erklärt Sprecherin Sabine Bianchi. Bei einem wetterbedingten Abbruch sei dies aber schwierig. Entschädigungen gebe es in diesem Fall jedoch keine. Wenn das ganze Open Air abgebrochen werden müsste, müsse diesbezüglich jedoch die Situation genau analysiert werden.
Service:
Haftung der Veranstalter nur bei krassen Sicherheitsmängeln
Was passiert, wenn Personen an einer Open-Air-Veranstaltung zu Schaden kommen, ist komplex. Neben dem Veranstalter kommt dabei zum Beispiel auch noch die Behörde ins Spiel, welche die Veranstaltung genehmigt hat. Wie Hans J.R. Steffen vom spezialisierten Versicherer Prosprius auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 erklärt, ist es praktisch unmöglich, den Veranstalter oder die Behörden haftbar zu machen. Dafür müsste die Sicherheit auf krasse Weise vernachlässigt worden sein. In der Regel würde die Versicherung der betroffenen Person einspringen.