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Fatkiller: Die angebliche Wunderpille, die ins Geld geht
Aus Espresso vom 22.09.2016. Bild: SRF
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Konsum Fatkiller: Die angebliche Wunderpille, die ins Geld geht

Abnehmen ist eine mühsame Sache. Da klingt es verlockend, wenn Pillen wie Fatkiller und Dragonslim die Pfunde purzeln lassen sollen. Der Haken: Man bezahlt meist einiges mehr als erwartet. So ist es auf jeden Fall vielen «Espresso»-Hörern ergangen. Erfahren Sie, wie Sie sich wehren können.

Wer im Internet surft, ist ihnen bestimmt schon begegnet: Werbungen für Wundermittel, die Kilos angeblich nur so purzeln lassen. Zum Beispiel die Wunderpille Fatkiller. In vier Wochen soll man damit zwölf Kilo abnehmen. Da kann man schon einmal neugierig werden, wie zum Beispiele diese «Espresso»-Hörerin: «Das Inserat blinkte auf meiner Facebook-Seite auf und als ich sah, dass man in kurzer Zeit so viel abnehmen kann, wollte ich mir das genauer ansehen.»

Trotz Bestell-Abbruch geliefert und verrechnet

Sie klickte sich durch und beschloss schliesslich, eine Monatsration zu bestellen: 60 Pillen für 145 Franken. Nachdem sie ihre Adresse eingegeben hatte, ging es gleich weiter zur Bezahlung. Da zog sie die Notbremse: «Es hiess, man könne nur per Paypal oder Kreditkarte bezahlen. Beides habe ich nicht, daher verliess ich die Seite.»

Sie schloss also klar keine Bestellung ab. Und doch lag einige Tage später ein Paket im Briefkasten – mit Fatkiller-Pillen. Dazu eine Rechnung mit Rechnungs- und Liefergebühren obendrauf, total 183 Franken. Obschon sie das Paket zurückschickte, kamen Mahnungen und bald einmal Post von einem Schweizer Inkassobüro.

Diese Hörerin ist bei weitem nicht die einzige, die mit Fatkiller ihre liebe Mühe hat. Bei «Espresso» meldeten sich diverse Abnehmwillige, denen das gleiche passiert ist. Und auch anderes: Die einen sind in eine Abofalle getappt und erhalten nun ungewollt jeden Monat Fatkiller-Tabletten für 183 Franken. Andere wollten ein Gratis-Muster bestellen. Die gelieferte Packung war dann auch gratis, jedoch lag eine Rechnung für Rechnungs- und Liefergebühren von 38 Franken bei.

Weil wir Produkte verkaufen, für die Leute sich schämen, wie Fettverbrenner oder Potenzmittel, leugnen sie, es jemals bestellt zu haben. Passiert oft.
Autor: Fatkiller-Support

Das alles ist nicht zulässig. Denn bei Online-Bestellungen müssen laut Gesetz der komplette Endpreis und eventuelle Folgekosten klar ersichtlich sein, bevor der Kunde den Kauf definitiv bestätigt. Das ist hier nicht der Fall. Auch sonst ist das Fatkiller-Angebot alles andere als transparent: Der Anbieter – die Firma Aliaz Cooperation – sitzt in Lettland, die Lieferungen erfolgen aus Deutschland und die Internetseite mit der Endung .nu führt nach Niue, eine isolierte Koralleninsel im Südpazifik. Der einzige Bezug zur Schweiz ist die Email-Adresse für Fragen und Reklamationen. Doch die funktioniert nicht.

«Espresso» schrieb daher schon vor einiger Zeit nach Deutschland. Die Antwort kam von einem netten Herrn aus dem Fatkiller-Supportteam: «Kunden bestellen Ware bei uns und stimmen den AGB zu. Weil wir Produkte verkaufen, für die Leute sich schämen wie Fettverbrenner oder Potenzmittel, leugnen sie es jemals bestellt zu haben. Passiert oft. Aber Danke für die PR.» Ziemlich dreist!

Zu den aktuellen Fällen heisst es dann – diesmal aus Belgien – ziemlich allgemein, dass Kunden die AGB vor der Bestellung bestätigen müssten. Und die Firma habe bestimmt kein Interesse, Kunden Waren zu liefern, die sie nicht bestellt haben.

Firma vertreibt auch Dragonslim-Pillen – mit gleichem Muster

Also besser Finger weg von diesen teuren Wunderpillen. Das gleiche gilt übrigens nicht nur für Fatkiller, sondern auch für die Tabletten Dragonslim, die von der gleichen Firma vertrieben werden.

Ansonsten gilt: Wer irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen hat oder sich getäuscht fühlt, kann diesen Vertrag anfechten und als ungültig erklären.

Vorgehen:

Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
Fechten Sie den Vertrag sofort an – am besten per eingeschriebenen Brief. Eine Vorlage dazu finden Sie in der grauen Servicebox oben.
Senden Sie die Ware zurück, falls Sie diese nicht gewollt haben.
Reagieren Sie nicht auf allfällige weitere Mahnungen.
Falls sich ein Inkassobüro einschaltet, weisen Sie dieses ebenfalls darauf hin, dass der abgeschlossene Vertrag auf einer Täuschung beruht und daher ungültig ist. Erklären Sie, dass keine Zahlung erfolgen wird und verweisen Sie das Inkassobüro auf den Rechtsweg. Senden Sie am besten eine Kopie des Einschreibens, das Sie verfasst haben.
Sollten Sie eine Betreibung erhalten, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Der Gläubiger müsste dann vor Gericht beweisen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist. Und das dürfte schwierig werden.
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Auch der «Kassensturz» hat schon gewarnt
Aus Kassensturz vom 01.03.2016.
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