Viele Betroffene sind sich während des telefonischen Verkaufsgesprächs nicht bewusst, dass gewisse Formulierungen zu einem Vertragsabschluss führen können.
Beim Konsumentenforum häufen sich Briefe von Betroffenen. Auch bei der «Swisscom» gehen inzwischen pro Monat rund 100 Beschwerden ein. Die Auswertung von Gesprächsprotokollen zeige, dass «Talk Easy» durch seine Vorgehensweise gegen das Recht verstosse. Man habe den Anbieter inzwischen zwei Mal abgemahnt und bereite eine Zivilklage vor.
«Talk Easy» weist die Anschuldigungen von sich und wirft der «Swisscom» einen Wettbewerbsverstoss vor. «Talk Easy» habe nie mit Mitteln Kunden angeworben, die gegen das Gesetz verstossen. Fühle sich jemand schlecht beraten, könnten sich Kunden melden und man würde diese ohne grosse Umstände aus einem Vertrag entlassen.