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Für unverheiratete Paare ist eine Patientenverfügung wichtig
Aus Espresso vom 24.08.2018. Bild: Keystone
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Experten-Chat «Für unverheiratete Paare ist eine Patientenverfügung wichtig»

Der «Espresso»-Experten-Chat förderte einige Unklarheiten zu Tage. Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner klärt auf.

Drei Expertinnen haben sich Zeit genommen, die Fragen von Hörerinnen und Hörern des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» zu beantworten. Thema: Patientenverfügung.

Dabei zeigte sich, dass noch viel Klärungsbedarf besteht. Für viele ist beispielsweise unklar, was der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag ist. «In der Patientenverfügung regle ich, welche medizinischen Massnahmen ich wünsche, wenn ich mich aufgrund meines Gesundheitszustands dazu nicht mehr äussern kann», sagt «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Der Vorsorgeauftrag regelt, wer mich rechtlich vertritt, wenn ich das selber nicht mehr kann. Diese Person kann dann beispielsweise Verträge in meinem Namen abschliessen.»

Besonders wichtig für unverheiratete Paare

Fragen gab es auch zu den Möglichkeiten, die eine Patientenverfügung bietet. So wollten mehrere unverheiratete Personen wissen, ob sie mit einer Patientenverfügung sicherstellen können, dass bei Bedarf der Partner oder die Partnerin entscheidet. «Genau für solche Situationen ist eine Patientenverfügung besonders wichtig», so Gabriela Baumgartner. Denn in dieser Verfügung könne man unmissverständlich festhalten, dass die Partnerin oder der Partner entscheiden soll, wenn man selbst nicht mehr urteilsfähig sei.

«Wenn sich unverheiratete Paare nicht gegenseitig als Vertretung einsetzen, müssen andere Personen entscheiden.» Das wären in der Regel Eltern, Geschwister oder Kinder.

Was passiert im Notfall?

Schliesslich beschäftigten sich die Expertinnen auch mit der Frage, wie denn eigentlich Ärztinnen und Ärzte im Notfall erfahren, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist. «Wenn jemand in Lebensgefahr ist, dann handeln die Rettungssanitäter – sie haben von Gesetzes wegen die Pflicht, Leben zu retten.» Erst wenn der Patient stabil sei, werde geschaut, ob er oder sie eine Patientenverfügung hat.

Gabriela Baumgartner rät, die Angehörigen oder den Partner, die Partnerin über den genauen Aufbewahrungsort der Patientenverfügung zu informieren. «Diese Personen sollten auch wissen, was in der Verfügung drinsteht; und sie sollten vor allem wissen, wie der Inhalt gemeint ist.»

Mehr zum Thema:

  • Porträtbild von Gabriela Baumgartner, Patrizia Kalbermatten und Monika Obrist
    Legende: SRF

    Experten-Chat zur Patientenverfügung

    Drei Expertinnen haben Fragen aus dem Publikum zum Thema «Patientenverfügungen» beantwortet. Hier geht's zum Protokoll mit allen Fragen und Antworten.

  • Video
    Unnütze Patientenverfügungen: In der Praxis kaum anwendbar
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    abspielen. Laufzeit 10 Minuten 39 Sekunden.

    «Kassensturz»: Im Alltag taugen Patientenverfügungen oft nichts

    Patientenverfügungen kommen dann zum Einsatz, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar und dauerhaft urteilsunfähig ist. Seit fünf Jahren müssen sich Ärzte an Patientenverfügungen halten. In vielen Fällen können Ärzte die Verfügungen nicht umsetzen. Der Bund will neue Lösungen und hat ein Rahmenkonzept erarbeitet.

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