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Gefrorene Weiher: Geniessen und aufpassen

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Elektrogeräte ausstecken verhindert Brände

Laufzeit 4 Minuten 2 Sekunden. , Nicole Roos

In Willerzell im Kanton Schwyz brach vergangenen Sonntag ein Brand aus. Auslöser war ein elektronisches Gerät. Immer wieder kommt es vor, dass Elektrogeräte wie Fernseher, Tumbler, Computer oder Elektroöfen Brände verursachen. «Theoretisch kann es jedem passieren, dass wegem einem technischen Defekt ein Feuer ausbricht», sagt Lars Mülli, Leiter der Feuerpolizei des Kantons Zürich.

Brände wegen Elektrodefekten sind die zweithäufigste Brandursache, wie eine Erhebung der kantonalen Gebäudeversicherung Zürich zeigt. Diese Zahlen decken sich in etwa mit den gesamtschweizerische Statistiken.

Die Ursachen sind vielfältig. So kann es sein, dass ein Fernseher wegen eines technischen Defekts Feuer fängt, ein Tumbler sich überhitzt oder das ein beschädigtes Kabel den Teppich in Brand setzt. Solche Brände richten meist grossen Schaden an. «Bei einem Elektrobrand entwickelt sich meist sehr starker Russ, der sich in der ganzen Wohnung ausbreitet. Das kann schnell einige 10'000 bis mehrere 100'000 Franken kosten», sagt Lars Mülli, Leiter der kantonalen Feuerpolizei Zürich.

Auslöser für die Brände sei oft das Fehlverhalten der Bewohner, hat Markus Schwab, Brandermittler bei der Berner Kantonspolizei festgestellt. Dass wegen der aktuellen Kälte mehr Elektroöfen in Brand gerieten, stimme nicht, sagen Schwab und Mülli einstimmig. «Es sind eher die Cheminées oder Schwedenöfen, die nicht fürs Dauerheizen gebaut wurden, welche derzeit viele Brände verursachen.»

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Die Mietwohnung als Erbschaft

Laufzeit 5 Minuten 12 Sekunden. , Magnus Renggli
Stirbt ein Mensch, stellen sich für die Angehörigen nebst der emotionalen Belastung, viele administrative Fragen. Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt hat, übernehmen die Erben automatisch dessen Mietvertrag und müssen bis zur Kündigung die Miete bezahlen.

Kündigung nach Vertrag
In der Regel haben die Erben einer verstorbenen Person ihren eigenen Haushalt. Deshalb sind sie selten daran interessiert, die Wohnung zu übernehmen. Dabei müssen sie den vertraglich festgelegten Kündigungstermin und die Kündigungsfrist einhalten. In Artikel 266i des Obligationen Rechts steht: «Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.»

Gemeinsames Handeln
Den Entscheid, die Wohnung zu künden, muss im Kollektiv geschehen, die Kündigung des Mietvertrags müssen deshalb alle Erben unterschreiben.
Wollen die Erben vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen, müssen sie dem Vermieter mindestens einen solventen Nachmieter vorschlagen. «In der Regel ist es auch im Interesse der Vermieter, möglichst rasch einen Nachmieter zu finden», meint Mieterverband-Geschäftsführerin Regula Mühlebach. Nicht zuletzt, weil die Vermieter so die Chance nutzten, um den Mietzins zu erhöhen.

Kein Recht auf Übernahme
Unter Umständen könnte es attraktiv sein, die Mietwohnung auch nach dem Tod eines Angehörigen zu übernehmen. Dieses Recht besteht für den Erben allerdings nicht. «Lebt der Erbe nicht selber in der Wohnung oder hat dieser keinen direkten Bezug zum Mietobjekt, besteht für diesen kein Recht darauf, die Wohnung zu übernehmen.

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird
In aller Regel wird das Erbe von den Angehörigen angetreten und somit auch die Verpflichtungen gegenüber des Vermieters. Entscheiden sich die Angehörigen aber, das Erbe auszuschlagen, muss der Vermieter für die entstandenen Ausfälle beziehungsweise die Kosten für das Putzen und Räumen selber tragen.

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