Kunde holt Ware nicht ab
Im Geschäft eines Velo- und Mofahändlers holen Kunden ihre Fahrzeuge oft nicht mehr ab. Dies trotz schriftlicher Abholungseinladung. Muss der Händler die Sachen aufbewahren? Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
In den nächsten Tagen startet in der Schweiz die Impfkampagne des Bundes. Ein Experte des Bundesamts für Gesundheit beantwortet die Fragen von «Espresso»- Hörerinnen und Hörern zur Impfung gegen die Schweinegrippe.
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Im Geschäft eines Velo- und Mofahändlers holen Kunden ihre Fahrzeuge oft nicht mehr ab. Dies trotz schriftlicher Abholungseinladung. Muss der Händler die Sachen aufbewahren? Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.