Im Februar 2014 hat das Stimmvolk der sogenannten Fabi-Vorlage zugestimmt und damit mehr Geld für die Bahninfrastruktur bewilligt. Mit dieser Vorlage war verknüpft, dass der Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken beschränkt wird.
Diese neue Regelung stellt es den Kantonen frei, den Pendlerabzug in ihrer Einkommenssteuer ebenfalls zu begrenzen. Davon machen viele Kantone überhaupt keinen Gebrauch, andere schon. Und vielerorts wird leidenschaftlich über die Höhe des Pendlerabzugs gestritten.
Nur 500 Franken Abzug im Kanton Genf
Am weitesten ging der Kanton Genf. Das Kantonsparlament schlug eine Deckelung bei 500 Franken vor. Gegen diese radikale Beschränkung wurde das Referendum ergriffen, das letzte Wort haben die Genfer Stimmbürger.
Auch in anderen Kantonen ist die Frage, ob der Pendlerabzug gedeckelt werden soll, politisch umstritten: In Zürich liebäugelt die Regierung mit der Ankoppelung an die Bundeslösung mit maximal 3000 Franken Steuerabzug für die Fahrtkosten.
Grosszügige Aargauer
Eine Speziallösung wurde vom Stimmvolk des Kantons St. Gallen beschlossen, dort dürfen höchstens Fahrtkosten im Gegenwert eines SBB-Generalabonnements der 2. Klasse abgezogen werden – derzeit also 3655 Franken.
Eine weitere Gruppe von Kantonen beabsichtigt zwar eine Beschränkung oder hat sie bereits beschlossen – aber eine grosszügigere. So gilt seit Jahresbeginn in den Kantonen Thurgau und Nidwalden eine Obergrenze von 6000 Franken, 6700 Franken sind es im Kanton Jura. Und im Kanton Aargau beabsichtigt die Regierung einen Abzug von 7000 Franken, dieser ist dem Parlament aber noch zu gering.
In vielen Kantonen ist eine Beschränkung des Pendlerabzugs schlicht kein Thema (VS, UR, AI, VD, GL), oder eine geplante Deckelung fand keine politische Mehrheit (GR, LU).
Hier geht’s zur Liste der Kantone.
Pendlerabzug nach Kanton (Stand: März 2016)
St.Gallen | Der Kanton St.Gallen hat per 1.1.2016 den Abzug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte auf den Betrag begrenzt, der den Kosten eines General-Abonnements 2. Klasse für Erwachsene entspricht. So können in der Steuererklärung 2016 maximal 3655.- abgezogen werden. |
Aargau | Die Regierung schlägt eine Begrenzung von 7000.- vor. Das Parlament hatte sich auf 10'000.- geeinigt. Die Diskussion geht weiter. |
Appenzell AR | Der Abzug ist seit 1.1.2015 auf 6000.- beschränkt. |
Appenzell IR | Keine Begrenzung. |
Basel Stadt | Der Abzug wird auf 3000.- begrenzt. |
Baselland | Derzeit keine Begrenzung. Die Regierung möchte Obergrenze von 3000.- Diskussion im Parlament steht noch aus. Geplantes Inkrafttreten: 1.1. 2017. |
Bern | Ab Steuerjahr 2016 wird der Abzug für Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort beschränkt. Er beträgt bei den Kantons- und Gemeinde-Steuern maximal 6700.- |
Freiburg | Keine Begrenzung. |
Genf | In Genf hat das Parlament den Abzug auf 500.- beschränkt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das letzte Wort haben die Stimmbürger. |
Glarus | Keine Begrenzung. |
Graubünden | Keine Begrenzung. |
Jura | Abzug auf 6700.- begrenzt. |
Luzern | Keine Begrenzung. Der Kantonsrat lehnte die Vorlage der Regierung ab. |
Neuenburg | Keine Begrenzung. |
Nidwalden | Der seit 1.1.2016 geltende Maximalabzug beträgt 6000.-. Dies auch als Folge der Anpassungen beim Bund (FABI). |
Obwalden | Keine Begrenzung. |
Schaffhausen | Der Kantonsrat hat Anfang 2016 beschlossen, den Abzug auf 6000.- festzusetzen. |
Schwyz | Derzeit keine Begrenzung. Schwyz hat eine Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr laufen. Ein Bestandteil ist die Begrenzung des Abzugs auf maximal 6000.-. Die Vorlage kommt noch in die parlamentarische Beratung. Eine Inkraftsetzung wäre auf 1.1.2017 angedacht. |
Solothurn | Keine Begrenzung. |
Tessin | Keine Begrenzung. |
Thurgau | Ab 1. Januar 2016 beträgt der maximale Abzug 6000.- |
Uri | Keine Begrenzung. |
Waadt | Keine Begrenzung. |
Wallis | Keine Begrenzung. |
Zug | Die Kantonsregierung schlägt vor, den Abzug per 1.1.2017 auf 6000.- zu begrenzen. Gesetzgebungs-Prozess noch im Gang. |
Zürich | Der Antrag der Regierung an den Kantonsrat steht aus. Zur Diskussion steht eine Begrenzung auf 3000 Franken. Dazu wäre eine Volksabstimmung nötig. |