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Geld Hier können Pendler weniger Steuern abziehen

Seit 2016 begrenzt der Bund die Abzüge für die Fahrkosten bei den Berufsauslagen der Steuererklärung auf 3000 Franken. Viele Kantone entdecken diese Einnahmequelle und begrenzen den Pendlerabzug ebenfalls.

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Hier können Pendler weniger Steuern abziehen
aus Espresso vom 08.03.2016. Bild: key
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Im Februar 2014 hat das Stimmvolk der sogenannten Fabi-Vorlage zugestimmt und damit mehr Geld für die Bahninfrastruktur bewilligt. Mit dieser Vorlage war verknüpft, dass der Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken beschränkt wird.

Diese neue Regelung stellt es den Kantonen frei, den Pendlerabzug in ihrer Einkommenssteuer ebenfalls zu begrenzen. Davon machen viele Kantone überhaupt keinen Gebrauch, andere schon. Und vielerorts wird leidenschaftlich über die Höhe des Pendlerabzugs gestritten.

Nur 500 Franken Abzug im Kanton Genf

Am weitesten ging der Kanton Genf. Das Kantonsparlament schlug eine Deckelung bei 500 Franken vor. Gegen diese radikale Beschränkung wurde das Referendum ergriffen, das letzte Wort haben die Genfer Stimmbürger.

Auch in anderen Kantonen ist die Frage, ob der Pendlerabzug gedeckelt werden soll, politisch umstritten: In Zürich liebäugelt die Regierung mit der Ankoppelung an die Bundeslösung mit maximal 3000 Franken Steuerabzug für die Fahrtkosten.

Grosszügige Aargauer

Eine Speziallösung wurde vom Stimmvolk des Kantons St. Gallen beschlossen, dort dürfen höchstens Fahrtkosten im Gegenwert eines SBB-Generalabonnements der 2. Klasse abgezogen werden – derzeit also 3655 Franken.

Eine weitere Gruppe von Kantonen beabsichtigt zwar eine Beschränkung oder hat sie bereits beschlossen – aber eine grosszügigere. So gilt seit Jahresbeginn in den Kantonen Thurgau und Nidwalden eine Obergrenze von 6000 Franken, 6700 Franken sind es im Kanton Jura. Und im Kanton Aargau beabsichtigt die Regierung einen Abzug von 7000 Franken, dieser ist dem Parlament aber noch zu gering.

In vielen Kantonen ist eine Beschränkung des Pendlerabzugs schlicht kein Thema (VS, UR, AI, VD, GL), oder eine geplante Deckelung fand keine politische Mehrheit (GR, LU).

Hier geht’s zur Liste der Kantone.

Pendlerabzug nach Kanton (Stand: März 2016)

St.GallenDer Kanton St.Gallen hat per 1.1.2016 den Abzug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte auf den Betrag begrenzt, der den Kosten eines General-Abonnements 2. Klasse für Erwachsene entspricht. So können in der Steuererklärung 2016 maximal 3655.- abgezogen werden.
AargauDie Regierung schlägt eine Begrenzung von 7000.- vor. Das Parlament hatte sich auf 10'000.- geeinigt. Die Diskussion geht weiter.
Appenzell ARDer Abzug ist seit 1.1.2015 auf 6000.- beschränkt.
Appenzell IRKeine Begrenzung.
Basel StadtDer Abzug wird auf 3000.- begrenzt.
BasellandDerzeit keine Begrenzung. Die Regierung möchte Obergrenze von 3000.- Diskussion im Parlament steht noch aus. Geplantes Inkrafttreten: 1.1. 2017.
BernAb Steuerjahr 2016 wird der Abzug für Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort beschränkt. Er beträgt bei den Kantons- und Gemeinde-Steuern maximal 6700.-
FreiburgKeine Begrenzung.
GenfIn Genf hat das Parlament den Abzug auf 500.- beschränkt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das letzte Wort haben die  Stimmbürger.
GlarusKeine Begrenzung.
GraubündenKeine Begrenzung.
JuraAbzug auf 6700.- begrenzt.
LuzernKeine Begrenzung. Der Kantonsrat lehnte die Vorlage der Regierung ab.
NeuenburgKeine Begrenzung.
NidwaldenDer seit 1.1.2016 geltende Maximalabzug beträgt 6000.-. Dies auch als Folge der Anpassungen beim Bund (FABI).
ObwaldenKeine Begrenzung.
SchaffhausenDer Kantonsrat hat Anfang 2016 beschlossen, den Abzug auf 6000.- festzusetzen.
SchwyzDerzeit keine Begrenzung. Schwyz hat eine Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr laufen. Ein Bestandteil ist die Begrenzung des Abzugs auf maximal 6000.-. Die Vorlage kommt noch in die parlamentarische Beratung. Eine Inkraftsetzung wäre auf 1.1.2017 angedacht.
SolothurnKeine Begrenzung.
TessinKeine Begrenzung.
ThurgauAb 1. Januar 2016 beträgt der maximale Abzug 6000.-
UriKeine Begrenzung.
WaadtKeine Begrenzung.
WallisKeine Begrenzung.
ZugDie Kantonsregierung schlägt vor, den Abzug per 1.1.2017 auf 6000.- zu begrenzen. Gesetzgebungs-Prozess noch im Gang.
ZürichDer Antrag der Regierung an den Kantonsrat steht aus. Zur Diskussion steht eine Begrenzung auf 3000 Franken. Dazu wäre eine Volksabstimmung nötig.

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