Zum Inhalt springen

Header

Audio abspielen. Laufzeit 15 Minuten.
Inhalt

Internet-Glücksspiele bald wieder erlaubt

Glücksspiele im Internet sind in der Schweiz verboten. Viele spielen daher auf Seiten ausländischer Anbieter. Dies soll sich ändern. Der Bundesrat will das Verbot lockern.

Download

 

Konsumnachrichten

- Neues Label für pelzfreie Mode des Schweizer Tierschutz
Schwarze und Weisse Liste der Geschäfte punkto Pelzverkauf
- Wenig Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in AHV und Pensionskasse

Muss eine Kündigung begründet werden?

«Espresso»-Hörerin Amneris Dressler hat zusammen mit weiteren Angestellten von ihrem Chef die Kündigung erhalten. Den Grund für die Kündigung hat sie bisher nicht erfahren. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo haben die Angestellten ein Recht darauf, den Kündigungsgrund zu erfahren. Ist dieser missbräuchlich, steht ihnen eine Entschädigung zu.

Einzelne Beiträge

Mehr von «Espresso»