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Kein Versicherungsschutz bei offenen Mahngebühren
Aus Espresso vom 27.02.2017. Bild: zvg
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Familie und Freizeit Kein Versicherungsschutz bei offenen Mahngebühren

Einem Schweizer Paar wird in Rom der Camping-Bus gestohlen. Die Autoversicherung Axa Winterthur organisiert die Rückreise, lässt das Paar aber dann wissen, dass das Auto gar nicht versichert gewesen sei. Dies, weil die Mahngebühr für die Prämienrechnung nicht bezahlt worden war.

Pech für zwei reisefreudige «Espresso»-Hörer: Ihnen wurde im letzten Herbst in Rom der Camping-Bus gestohlen. Ihre Autoversicherung, die Axa Winterthur, organisiert umgehend die Rückreise und schickt den Pechvögeln vertragsgemäss zwei Flugtickets.

Sie brechen ihre Ferien ab und reisen ohne Bus nach Hause. Dort schicken sie der Axa Winterthur wie verlangt den Autoschlüssel ein und warten auf die Versicherungsleistung.

Rückzieher der Versicherung: «Ein Schock»

«Völlig überraschend hat uns dann die Versicherung wissen lassen, dass wir keine Leistungen erhalten werden, weil das Auto gar nicht versichert gewesen sei», erinnert sich Raphael Reber. Er hatte vor seiner Abreise irrtümlich nur die Versicherungsprämie, nicht aber die von der Axa wegen Zahlungsverzug eingeforderten Bearbeitungsgebühren eingezahlt.

Weil selbst die Versicherung diesen Umstand zu spät realisiert hat, wendet sich Raphael Reber an die SRF-Konsumentensendung «Espresso».

«Gemäss Versicherungsvertragsgesetz müssen für den Versicherungsschutz von Fahrzeugen nicht nur die Prämien, sondern auch die angefallenen Gebühren bezahlt sein», begründet Axa-Sprecherin Mirjam Eberhard die nachträgliche Ablehnung der Versicherungsleistung. Im Service-Center seien die ausstehenden Gebühren fälschlicherweise anfänglich nicht aufgefallen.

Die Versicherung lenkt teilweise ein – «Aus Kulanz»

Anfang Februar schliesslich ist der als gestohlen gemeldete VW-Bus in Rom gefunden worden. Raphael Reber wollte das Auto aus Italien zurückholen und verlangte bei der Axa Winterthur den Autoschlüssel zurück. Dort blieb der Schlüssel aber unauffindbar.

Nach einer Anfrage von «Espresso» zeigte sich die Versicherung doch noch kulant. Weil die Abwicklung des Falles auch intern nicht reibungslos abgelaufen sei, will sie die Kosten für die Rückführung des Autos sowie den Wechsel des Zündschlosses nun übernehmen.

Automobilist bleibt auf den Reparaturkosten sitzen

«Eine weitere Haftung für das zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht versicherte Auto lehnen wir aber ab», erklärt Axa-Sprecherin Mirjam Eberhard. «Espresso»-Hörer Raphael Reber ist von seiner Versicherung enttäuscht und hofft, dass sein Fahrzeug in einem guten Zustand in die Schweiz überführt wird.

Allfällige weitere Reparaturkosten wird er selber übernehmen müssen. Er will in Zukunft die Versicherungsprämien immer fristgerecht bezahlen und hofft, dass die «zwiespältige Erfahrung» anderen Automobilisten erspart bleibt.

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