Zum Inhalt springen

Header

Audio abspielen. Laufzeit 13 Minuten 38 Sekunden.
Inhalt

Kläranlagen: Vom Energiefresser zum Kraftwerk

Download

Einzelne Beiträge

Zum Audio

Zoll ich, oder Zoll ich nicht?

Laufzeit 6 Minuten 43 Sekunden. , Magnus Renggli
Der starke Franken veranlasst viele in der Schweiz wohnhafte Personen im nahen Ausland einzukaufen oder aber ihre Produkte via Internet aus weiter Ferne zu bestellen. Damit das Schnäppchenjagen auf Grund von Bussen am Zoll nicht zum Frust wird, gab Attila Lardori, Kommunikationsmitarbeiter bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, Antworten im DRS 1 Online-Experten-Chat.

Produkte aus dem Ausland können bis zu einem Wert von CHF 300.-- frei importiert werden. Diese Regelung scheint bei den meisten DRS 1 Hörerinnen und Hörern verankert. Klarstellung brauchte es allerdings bei der Frage, ob diese CHF 300.-- auch kumuliert werden dürfen. Antwort: Wenn die Personen nicht im selben Haushalt leben, darf nicht zusammengezählt werden. Vier Personen können also nicht gemeinsam Ware im Wert von 1'200 Franken mehrwertsteuerfrei importieren. Die CHF 300.-- gelten pro Person und Tag.

Ob nun bei einer unbewachten Grenze auf dem Strassennetz Ware importiert wird oder im Zug wenn kein Zollmitarbeiter kontrolliert: Die Verantwortung der Deklaration liegt immer beim Reisenden. Zur Selbstdeklaration stehen bei den Zollstationen Anmeldeboxen mit Formularen zur Verfügung. Diese Formulare gilt es auszufüllen und gemeinsam mit den Rechnungen einzuwerfen. Sollte das Ausfüllen dieser Formulare aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, muss vor dem Grenzübertritt mit der entsprechenden Zolldirektion Kontakt aufgenommen werden.

Mehr von «Espresso»

Nach links scrollen Nach rechts scrollen