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Leere Lieferung: Päckli wird ausgeräumt und keiner haftet
Aus Espresso vom 08.02.2019. Bild: ZVG
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Leere Lieferung Päckli wird ausgeräumt und keiner haftet

Wer der Post erlaubt, ein Paket im Hauseingang zu deponieren, trägt den Schaden selbst, wenn die Lieferung verschwindet.

Ein Mann aus dem Kanton Fribourg hat für seine Nichte beim Online-Händler Digitec ein iPhone bestellt. Das Geld dafür hat sich die 15-jährige mit rund 100 Stunden Arbeit in einem Restaurant verdient. Der Pöstler deponiert das Paket, wie vom Kunden angegeben, im Treppenhaus. Doch als dieser das Paket kurz darauf holt und öffnet, stellt er fest: Es ist leer. Das rund 1'200 Franken teure Smartphone ist verschwunden. Offenbar hat jemand das Paket eingedrückt und das iPhone herausgefischt.

Weder Post noch Digitec haften

Der Mann meldet den Verlust dem Kundendienst von Digitec. Dieser fragt ihn, ob er bei der Post eine Zustellermächtigung eingerichtet habe. Der Kunde bejaht dies. Dann übernehme Digitec den Schaden nicht, wird ihm beschieden. Die Haftung ende mit der Deponierung des Pakets.

Dieselbe Antwort erhält der Mann von der Post. Die Post hafte nach der Deponierung nicht mehr für den Inhalt des Pakets. Post-Sprecher Oliver Flüeler bestätigt: «Wenn jemand mit der Post vereinbart, dass ein Paket im Hauseingang oder bei den Briefkästen deponiert werden soll, dann endet der Transportauftrag mit der Deponierung.» So steht es auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Digitec-Sprecher Alex Hämmerli sagt, die Deponierung sei der einzige Fall, in welchem der Online-Händler die Haftung nicht mehr übernehme: «Wir übernehmen den Schaden immer – und zwar ohne Obergrenze beim Betrag. Ausser, wenn der Kunde bei der Post eine Zustellermächtigung eingerichtet hat.»

Hausratsversicherung übernimmt

Auf Anraten des örtlichen Posthalters erstattet der Kunde Anzeige bei der Polizei. Und er hat Glück. Seine Hausratsversicherung übernimmt den Schaden bis auf einen Selbstbehalt von 200 Franken. Die dauerhafte Zustellermächtigung hat er nach diesem Erlebnis aus seinem Post-Account wieder gelöscht. Damit das Mädchen nicht auf dem Selbstbehalt sitzen bleibt, hat ihm Digitec ein neues iPhone entsprechend günstiger verkauft.

Wie haften Elektronik-Online-Shops für die Lieferungen?

Alle versenden per Post (bis zu gewissem Volumen oder Gewicht). Persönliche Heimlieferungen oder Montageangebote sind in der Tabelle nicht aufgeführt.
Online-Shop
Wie wird Ware versendet?
Standardmässig gegen Schäden
oder Verluste versichert? Maximalsumme?
Zusätzliche Versicherung möglich?Beispiel: Smartphone (Wert CHF 1200).
Möglichkeiten zur Versicherung des Versands?
Digitec.chStandard.
Ab Warenwert von CHF 2000 eingeschrieben (Signature)

Digitec übernimmt alle Schäden und Verluste ohne Obergrenze.
Einzige Ausnahme: Zustelloption «Deponieren»
Nicht nötig.Nicht nötig. Da alle Schäden gedeckt. Ausser bei der Zustelloption
«Deponieren».
Brack.chStandard.
Allenfalls Signature bei Warenwert über CHF 500.
Diverse Zustelloptionen der Post wählbar
(Paketautomat etc.)
Durch die Post:
Standard bis CHF 500.
Signature: bis CHF 1500.
Brack übernimmt den nicht versicherten Anteil.
Aktuell nicht.

Nur über Post versichert. Keine zusätzliche Versicherungsoption.

MelectronicsStandard.
Signature bei Warenwert über CHF 500.
Lieferung in Migros-Filiale möglich.
Durch die Post:
Standard bis CHF 500.
Signature bis CHF 1500.
Assurance bis CHF 5'000.
Aktuell nicht.




Nur über Post versichert.
Wird Signature versendet.
Keine zusätzliche Versicherungsoption.
Microspot & Interdiscount
Standard.
Signature bei Warenwert über CHF 700.
Durch die Post:
Standard bis CHF 500.
Signature bis CHF 1500.
Transportgarantie
gegen Aufpreis.
Wird Signature versendet.
Transportgarantie für CHF 13.20 möglich.
FustStandard.
Signature bei Warenwert über CHF 500.
Durch die Post:
Standard bis CHF 500.
Signature bis CHF 1500.
Transport-versicherung
gegen Aufpreis.
Wird Signature versendet.
Transportversicherung für CHF 14.40 möglich.
MediamarktStandard.
Signature bei Warenwert über CHF 500.
Durch die Post:
Standard bis CHF 500.
Signature bis CHF 1500.
Nein
Nur über Post versichert. Keine zusätzliche Versicherungsoption.

Alle versenden per Post (bis zu gewissem Volumen oder Gewicht). Persönliche Heimlieferungen oder Montageangebote sind in der Tabelle nicht aufgeführt.

Tipps für die Bestellung wertvoller Waren bei einem Online-Händler:

  • Verzichten Sie bei der Zustellung von wertvollen Waren auf die Option «Deponieren im Hauseingang oder bei der Briefkastenanlage». Ansonsten tragen Sie den Schaden selbst, wenn das Paket oder dessen Inhalt verschwindet.
  • Vorsicht, wenn sie in der Post-App oder auf der Internetseite der Post die Zustelloption «Deponieren» dauerhaft eingestellt haben. Es ist ratsam, diese Option nur gezielt zu wählen.
  • Wenn Sie das Paket nicht selbst entgegennehmen können, wählen Sie eine andere Zustelloption: Sie können den Zeitpunkt der Zustellung ändern oder das Paket bei einem Nachbarn abgeben lassen.
  • Sie können ein Paket auch an eine andere Adresse liefern lassen, beispielsweise an den Arbeitsort, in einen Paketautomaten der Post oder an eine offizielle Pick Post-Stelle (Kiosk, Tankstelle). Dort können Sie es zu einem passenden Zeitpunkt abholen.
  • Überprüfen Sie in den Geschäftsbedingungen, wann und bis zu welchem Betrag der Online-Händler für eine Lieferung haftet. Einzelne Online-Händler bieten als Option eine Transportversicherung an. Mehrere Online-Händler verweisen auf die Haftung der Post.
  • Bei der Post sind normale Pakete bis 500 Franken versichert, eingeschriebene («Signature») bis 1'500 Franken und solche mit der Zusatzleistung «Assurance» oder «Fragile» bis 5'000 Franken.
  • Kommt ein Paket leer oder beschädigt an, melden Sie dies sofort der Post und dem Online-Händler. Beanstandungen sind nur innert einer bestimmten Frist möglich. Senden Sie nach Möglichkeit Beweisfotos mit.
  • Wird ein deponiertes Paket geplündert oder gestohlen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Allenfalls übernimmt dann die Hausratsversicherung den Schaden als «einfachen Diebstahl», allenfalls über den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Allerdings tragen Versicherte oft einen Selbstbehalt.

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