Zum Inhalt springen
stethoskop
Legende: Für Patienten der Horror: Keiner will zuständig sein. Colourbox

Alles was Recht ist! Krankenkasse muss endlich gegen Arzt-Bschiss vorgehen

Ausgerechnet von seinem Psychiater wird ein psychisch angeschlagener Mann getäuscht und hereingelegt. Auch die Krankenkasse lässt den Patienten monatelang im Stich. Bis sich «Espresso» einschaltet.

Der Fall : Ein Psychiater will doppelt kassieren

Stefan S. litt monatelang unter Schlaflosigkeit, war gereizt und niedergeschlagen. Der Hausarzt schickt ihn zum Psychiater. Der diagnostiziert eine Depression.

«Alles, was Recht ist!»

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner berichtet über Fälle, bei denen Ratsuchende zu ihrem Recht gekommen sind. Zum Dossier

Bei der ersten Konsultation muss der Patient verschiedene Formulare unterschreiben. Darunter: Eine so genannte Abtretungserklärung. Darin tritt er seine Ansprüche gegenüber der Krankenkasse an den Arzt ab. Der wird künftig seine Rechnungen direkt der Kasse schicken und von dort bezahlt.

Monate später bekommt Stefan S. eine Rechnung seines Psychiaters über 6000 Franken. An die Abtretungserklärung erinnert er sich nicht und bezahlt die Rechnung. Ein Fehler, wie sich bald herausstellen sollte.

Die Krankenkasse will das Geld dem Patienten nämlich nicht vergüten. Grund: Sie beanstandet die Rechnungen des Psychiaters. Stefan S. sitzt zwischen Stuhl und Bank. Der Psychiater verweist den Patienten an die Kasse, die Kasse an den Psychiater.

Das steht im Gesetz: Krankenkasse ist in der Pflicht

Fast ein Jahr lässt sich die Krankenkasse von Stefan S. von den Ausreden seines Psychiaters vertrösten. Mehr unternimmt sie nicht. Vor allem lässt sie Stefan S. im Stich.

Dabei hat eine Krankenkasse die Pflicht, einen Versicherten in einer solchen Situation aktiv zu unterstützen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Rechtswidrig verhält sich auch der Arzt. Er vertröstet die Krankenkasse, liefert wenig brauchbare Informationen, provoziert weitere Rückfragen. Gleichzeitig kassiert er sein Honorar beim ahnungslosen Patienten ein. Trotz der Abtretungserklärung. Damit macht sich der Arzt womöglich strafbar.

Die Lösung: Die Kasse zahlt und nimmt sich den Arzt zur Brust

«Espresso» recherchiert und berichtet: Der Arzt ist bei mehreren grossen Krankenkasse für sein zweifelhaftes Vorgehen bekannt. Überall werden Rechnungen beanstandet und nicht bezahlt.

Anlaufstellen

Der Arzt verrechne auffallend viele Telefonkonsultationen oder Sitzungen, die nicht stattgefunden haben. Besonders krass: Der Psychiater verrechnete einer Krankenkasse die Leistung von Supervision eines Genfer Psychotherapeuten, obwohl er kein Französisch spricht.

Nach dem Beitrag reagiert die Krankenkasse und überweist Stefan S. die offenen 6000 Franken. Zusammen mit anderen geprellten Kassen will die Krankenkasse nun prüfen, ob sie den fehlbaren Psychiater aus der Grundversicherung ausgeschliessen will.

Meistgelesene Artikel