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Kaufrecht Kann ich die Mahngebühren zurückfordern?

Ich habe im Internet Kaffekapseln bestellt. Die Ware habe ich erhalten, nicht aber eine Rechnung. Letzte Woche kommt eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros, mit Mahngebühren über 100 Franken. Aus Angst vor einer Betreibung habe ich bezahlt. Kann ich die Mahngebühr zurück verlangen?

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Rechtsfrage: Mahngebühren ohne Rechnung?
aus Espresso vom 12.09.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 24 Sekunden.

Unangenehme Post für Beatrice Küng: Letzte Woche fischt sie die Mahnung eines Inkassobüros aus dem Briefkasten. «Ich habe vor einiger Zeit Kaffeekapseln bestellt und auch erhalten», schreibt sie. Eine Rechnung sei aber nie gekommen.

Jetzt treibt ein Inkassobüro die offene Forderung ein. Und verlangt neben dem Hauptbetrag noch 100 Franken Mahnspesen. Beatrice Küng möchte eine Betreibung vermeiden – und zahlt. Bereits am nächsten Tag ist sie unsicher: «Gibt es eine Chance, die Mahngebühr zurückzubekommen?», möchte sie von «Espresso» wissen.

Einschüchterungen sind unzulässig

Tatsächlich kann Beatrice Küng gegen das Inkassobüro vorgehen. Das Gesetz verbietet es, jemand einzuschüchtern und so zu einer Zahlung zu drängen. Trotzdem: Der Aufwand für eine Klage wäre gross und die Erfolgsaussichten unsicher.

Ein Gericht würde die Androhung einer Betreibung möglicherweise als unzulässigen Einschüchterungsversuch beurteilen. Dann zum Beispiel, wenn ein Schuldner dazu gebracht werden soll, eine wesentlich höhere als die geschuldete Summe zu bezahlen.

Überrissene Mahnspesen verstossen gegen das Gesetz

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Beatrice Küng hat Kaffeekapseln für 132 Franken bestellt, das Inkassobüro verlangt zusätzliche Mahnspesen von rund 100 Franken. Gut möglich, dass ein Richter dieses Missverhältnis als rechtswidrig einstufen würde.

Die Kosten und das Risiko für einen Gerichtsprozess trägt jedoch Beatrice Küng. Zudem kostet jeder Prozess eine Menge Zeit und Nerven.

Wehren sollte sich Beatrice Küng aber trotzdem: Und zwar beim Lieferanten. Ganz augenscheinlich hat sie aufgrund eines Missverständnisses weder eine Rechnung noch Mahnungen bekommen.

Im Sinne einer gütlichen Einigung und um seine Kundin nicht noch mehr zu verärgern, könnte der Lieferant die Mahnspesen ihrem Konto gutschreiben. Dann wird ihr der Kaffee auch nicht mehr ganz so bitter schmecken.

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