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Kaufrecht Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Sandro Rizzo hat im April einen Wagen gekauft. Occasion, achtfach bereift. Letzte Woche wollte sein Garagist die Winterreifen aufsetzten. Wollte: Denn zwei der Reifen sind über zehn Jahre alt und durch die Verhärtung nicht mehr zu gebrauchen. Kann Sandro Rizzo Ersatz fordern?

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Rechtsfrage: Wie alt dürfen Winterreifen sein?
aus Espresso vom 28.11.2013. Bild: Colourbox
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Im Gesetz finden sich keine Vorschriften, wie lange Winterreifen gefahren werden dürfen. Es gibt auch keine Vorschriften zu einem Höchstalter. Allerdings rät der Touring Club Schweiz davon ab, über 10-jährige Reifen zu benutzen. Der Grund: Die Gummimischung härtet mit der Zeit und wird spröde. Vor allem bei Nässe bieten solche Reifen kaum mehr Sicherheit – auch dann nicht, wenn sie noch genügend Profil haben.

13-jährige Reifen sind mangelhaft

Verkauft ein Garagist Winterreifen, so muss er dafür einstehen, dass sie keine Mängel aufweisen. Im Beispiel von Sandro Rizzo ist klar: Mit den 13-jährigen Reifen darf er nicht herumfahren. Sie sind mangelhaft.

Sandro Rizzo hat im Rahmen seiner Garantierechte Anspruch auf mängelfreie Pneus. In der Schweiz profitieren Konsumentinnen und Konsumenten seit diesem Jahr von längeren Garantiefristen: Zwei Jahre auf neue Kaufgegenstände und ein Jahr auf Gebrauchtes.

Wichtig: Ware sofort kontrollieren

Aber Achtung: Händler und Verkäufer können die Garantie in einem schriftlichen Vertrag ausschliessen. In diesem Fall geht der Kunde meist leer aus, wenn er später einen Schaden entdeckt.

Doch Sandro Rizzo hat Glück: Sein Garagist hat die Garantie im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen. Es gilt also eine einjährige Garantiefrist.

Damit Konsumentinnen und Konsumenten ihre Garantierechte erfolgreich geltend machen können, müssen sie jedoch einen Kaufgegenstand sofort prüfen und allfällige Mängel rügen. Am besten schriftlich.

Zeitspanne ist gesetzlich nicht geregelt

Was aber «sofort» heisst und wie viel Zeit bis zu einer Mängelrüge verstreichen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Wie so häufig kommt es auf den Einzelfall an. Verderbliche Ware muss bei der Entgegennahme kontrolliert werden. Wer aber im Winter einen Rasenmäher kauft, muss diesen nicht im Schnee ausprobieren sondern erst im Sommer. Ähnlich liegt der Fall bei Sandro Rizzo: Er hat die Frist nicht verpasst, weil er seine im April gekauften Winterreifen erst im Herbst hat montieren und kontrollieren lassen.

Dass die 13-jährigen Winterreifen auch nicht optimal zu einem 5-jährigen Wagen passen, hat unterdessen auch der Garagist eingesehen. Er hat Sandro Rizzo die alten Pneus ersetzt.

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