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Sonstiges Recht Darf auf meinem Grundstück ohne Einwilligung gegraben werden?

«Espresso»-Hörer Heinz Wirz aus Therwil (BL) staunte letzthin nicht schlecht, als er seinen Parkplatz sah. Ohne seine Einwilligung war der Asphalt aufgerissen und eine Fernsehleitung gelegt worden. Das Loch ist wieder zugeschüttet, der Parkplatz ist aber nun ein Flickwerk.

Das muss Heinz Wirz nicht akzeptieren, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Herr Wirz kann theoretisch sogar verlangen, dass die Leitung wieder entfernt wird. Zumindest muss jedoch der Parkplatz wieder so hergerichtet werden, dass er aussieht wie vor den Grabarbeiten.

Als Besitzer des Grundstücks muss Herr Wirz zwingend gefragt werden, ob eine Leitung gelegt werden kann. Ohne seine Einwilligung müsste ein Richterbeschluss vorliegen, wonach die Leitung nur auf diese Weise gelegt werden kann. In diesem Fall würde Herr Wirz ein Schadenersatz zustehen.

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