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Sonstiges Recht Wie lange darf mich der Arzt warten lassen?

Eine Hörerin hat sich kürzlich über ihren Arzt geärgert: Er liess sie über eine halbe Stunde warten. Von einer Kollegin weiss sie, dass Ärzte manchmal drei Patienten gleichzeitig bestellen. Darf man so mit Patienten umgehen? Oder könnte sie für die Wartezeit einen Abzug von der Rechnung machen?

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Wie lange darf mich der Arzt warten lassen?
aus Espresso vom 03.07.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 27 Sekunden.

Letzte Woche hatte Claudia Müller einen Termin bei ihrem Hausarzt. «Er liess mich wieder einmal über eine halbe Stunde warten», ärgert sie sich.

Von einer Kollegin wisse sie, dass Ärzte manchmal bis zu drei Patienten gleichzeitig bestellten und so lange Wartezeiten bewusst in Kauf nähmen. «So etwas gehört sich doch nicht», findet Claudia Müller.

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Ein Arzt könne doch längere Abstände vereinbaren oder wartende Patienten zumindest informieren. «So fühle ich mich nicht ernst genommen». Deshalb möchte Claudia Müller wissen, wie lange man sie warten lassen darf und ob sie für die Wartezeiten einen Abzug von der Rechnung machen kann.

Ärzte haben sich an den Termin zu halten

Ärztinnen und Ärzte sollten ihre Praxis so organisieren, dass für ihre Patienten keine Wartezeiten entstehen. Selbstverständlich ist nicht immer voraussehbar, wie viel Zeit ein Patient beansprucht. Auch Notfälle können den Terminplan durcheinanderbringen.

Ist das der Fall, so ist der Arzt im Rahmen seiner so genannten Schadenminderungspflicht von Gesetzes wegen verpflichtet, seine wartenden Patienten so rasch als möglich zu informieren. Diese haben dann die Möglichkeit, die Wartezeit in Kauf zu nehmen oder sich einen anderen Termin geben zu lassen.

Seine Patienten einfach warten zu lassen, ist also nicht nur unhöflich sondern auch gesetzeswidrig. Wie lange jedoch ein Arzt vom vereinbarten Termin abweichen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Massgebend sind immer die konkreten Umstände und der gesunde Menschenverstand.

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Einen Anspruch auf Schadenersatz haben wartende Patientinnen und Patienten allerdings nicht. In der Regel entsteht ihnen durch die Warterei keine finanzielle Einbusse. Aus diesem Grunde dürfen verärgerte Patienten wie Claudia Müller keinen Abzug von der Rechnung machen.

Nützt ihre Reklamation wegen der ewigen Warterei nichts, können sie sich jedoch einen anderen Arzt suchen.

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