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Reiseversicherung: Ein Arztzeugnis reicht oft nicht

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Ein Espresso-Hörer, der anonym bleiben möchte, hat sich vergebens auf die Reiseannulationsversicherung verlassen: «Meine Frau hatte am Abreisetag einen Nervenzusammenbruch. Ich brachte sie in die Notfallstation einer nahegelegenen Klinik.» Die Oberärztin stellte ein Zeugnis aus, dass die Ehefrau nicht reisefähig sei. Eine weitere Behandlung lehnte die Patientin jedoch ab.

Sofort meldete der Ehemann den Fall seiner TCS-Reiseversicherung. Doch der TCS wollte die Kosten nicht übernehmen. Begründung: Die Frau habe wegen der Krankheit keine Folgebehandlung in Anspruch genommen. «In diesem Fall handelt es sich nicht um eine ernsthafte Erkrankung. Das ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so geregelt», sagt TCS-Mediensprecher Stephan Müller.

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Reiseversicherung: Das Kleingedruckte ist entscheidend

Laufzeit 4 Minuten 50 Sekunden. , Magnus Renggli

Grundsätzlich macht eine Reiseannullationsversicherung für viele Reisende Sinn. Kann nämlich aufgrund von unerwartet schwerer Krankheit oder einem schwerem Unfall eine Reise nicht angetreten werden, entschädigt eine solche Versicherung den Reisepreis.

Gerade bei teuren Reisearrangements oder wenn eine Familie eine grössere Reise bucht, empfiehlt sich eine Absicherung. Speziell sollte man dabei auf das Kleingedruckte zu achten, denn hier werden unterschiedliche Haftungsausschlüsse genannt. Wie immer beim Abschliessen einer Versicherung gilt auch bei der Annullationsversicherung, die eigenen Bedürfnisse vorgängig zu definieren.

Diese Bedürfnisabklärung zeigt auch, welche Versicherung geeignet ist. Wer mehrmals pro Jahr verreist, schliesst besser eine Jahresversicherung ab. Wer einmal im Jahr verreist, entscheidet sich besser für eine Versicherung, die speziell für die eine Ferienperiode gilt.

Die Reiseannullationsversicherung kommt bei schwerem Unfall oder bei schwerer Krankheit zum Tragen. Auch bei Todesfall kommt die Versicherung für die Kosten auf. Gewisse Versicherungen schliessen auch Arbeitslosigkeit und Naturkatastrophen bzw. Unruhen im Ferienland mit ein.

Eine Trennung vom Lebenspartner oder ein Streit mit der Reisepartnerin beispielsweise ist jedoch kein Grund dafür, dass die Reiseannullationsversicherung den finanziellen Schaden übernimmt.

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