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Schlechte AGB-Beratung in Swisscom-Shops
Aus Espresso vom 13.03.2017. Bild: Keystone
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Multimedia Schlechte AGB-Beratung in Swisscom-Shops

Online, übers Telefon oder in einem Swisscom-Shop können Kunden eine Weitergabe ihrer persönlichen Daten für interne Werbezwecke verhindern. In einzelnen Swisscom-Shops ist die Beratung in solchen Fragen aber mangelhaft.

Millionen von Swisscom-Kunden erhalten dieser Tage die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) samt Datenschutzbestimmungen. Die Reglemente treten nach 30 Tagen automatisch in Kraft. Geregelt ist darin neben vielen weiteren Punkten auch der Datenschutz. Denn die Swisscom gibt zu Werbezwecken die persönlichen Daten der Kunden anonymisiert weiter.

Wer das nicht will, kann sich wehren: Und zwar über die Online-Plattform von Swisscom, telefonisch beim Kundendienst oder auch in einem Swisscom-Shop.

Falsche Auskünfte erteilt

Allerdings scheinen die Mitarbeiter in gewissen Swisscom-Shops wenig Bescheid zu wissen über die neuen Bestimmungen. So sagte man einer Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso»: Datenschutz, das sei gar kein Thema. Einer anderen wollte man weismachen: Wer nichts unternehme, dessen Daten würden gerade nicht für Werbezwecke gebraucht. Beides ist falsch.

Swisscom will «Beratungskompetenz verbessern»

Man nehme solche Kritik ernst, erklärt Swisscom-Sprecherin Annina Merk gegenüber «Espresso»: «Wir prüfen nun, wie wir die Beratungskompetenz unserer Mitarbeiter weiter verbessern können.»

Und sie stellt klar: Die neuen AGB und Datenschutzbestimmungen treten automatisch 30 Tage nach Erhalt in Kraft. Was jedoch die Datenweitergabe betreffe, dort habe der Kunde die Möglichkeit, diese auch nach Ablauf der Frist von 30 Tagen noch zu unterbinden.

Wer die neuen AGB jedoch gänzlich ablehne, erhalte ein Sonderkündigungsrecht und könne somit aus seinem Vertrag mit Swisscom aussteigen.

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