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Spekulieren mit dem Tod: Riskante Lebensversicherungs-Geschäfte
Aus Kassensturz vom 12.12.2017.
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Spekulieren mit dem Tod Riskante Geschäfte mit Lebensversicherungen

Eine Köchin wollte ihre Ersparnisse ohne Risiko anlegen. Ihr Finanzberater hat jedoch mit ihrem Geld auf den Tod anderer gewettet. Er investierte ihr Geld in US-Lebensversicherungen. Das sei hoch riskant und eine klare Fehlberatung, sagen Experten.

L.B. ist den Tränen nahe, als sie die Telefonnummer der «Kassensturz»-Redaktion wählt. Sie vermutet, dass ihr Erspartes verloren ist. Die 58-Jährige versteht nichts von Geldgeschäften und hat gutgläubig ihrem langjährigen Finanzberater vertraut.

Auf Empfehlung des Finanzberaters kaufte sie 2009 und 2010 Anteile an zwei Lebensversicherungen amerikanischer Senioren. Sie hat damit eine Finanzwette auf den Tod eines Anderen gemacht.

So funktioniert die Wette auf den Tod

Wenn Kranke oder Senioren in den USA dringend Geld benötigen, verschleudern sie ihre Lebensversicherungen auf dem Markt der sogenannten «Life Settlements». Um den Wert der Police zu ermitteln, schätzen spezialisierte Firmen die Lebenserwartung. Lebt ein Versicherter nur noch kurz, steigt seine Police im Wert, denn das Todesfallkapital wird schnell ausgeschüttet. Bis zum Tod des Versicherten bezahlen die Investoren die Versicherungsprämien. Lebt ein Versicherter länger als erwartet, kann das Geschäft allerdings schnell zum Verlust werden. Totalverlust fahren Investoren ein, wenn sie die Prämien nicht mehr bezahlen können.
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Grafik Riskante Lebensversicherungs-Geschäfte
Aus Kassensturz vom 12.12.2017.
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Wie diese sogenannten «Life Settlements» funktionieren, hat L.B. nicht verstanden. «Geld auf Menschen zu setzen, das hätte ich nie gemacht, das finde ich dubios», sagt sie. Erst durch die «Kassensturz»-Recherchen begreift sie, dass sie einen Anteil einer fremden Lebensversicherung gekauft hat.

Mögliche Rendite wird zum Verlust

Zusätzlich zu ihrer Einlage von 27'000 Dollar muss sie nun jedes Jahr gegen 4000 Dollar Prämie zahlen. Bis zum Tod eines ihr unbekannten Rentners.

Gemäss einer geschätzten Lebenserwartung hätte der Amerikaner 2015 sterben sollen. Dann wären L.B. 41'000 Dollar des Todesfallkapitals ausbezahlt worden. Doch er lebt, und die mögliche Rendite wird bald zum Verlust.

L.B. sagt, sie hätte nicht gewusst, dass jährlich Prämien fällig werden. «Mit meinem Lohn kann ich das auch gar nicht zahlen», sagt die Köchin eines Behindertenheims. Doch wenn sie aussteigt, verliert sie ihre ganze Investition.

Spezialist spricht von «skandalösen Fall»

Für Privatanleger seien solche «Life Settlements» völlig ungeeignet, sagt Alexander Braun, Professor für Risikomanagement an der Universität St. Gallen. Er hat sich ins Dossier von L.B. vertieft: «Aus ökonomischer Sicht handelt sich hier zweifellos um eine Fehlberatung, denn das Produkt ist zu exotisch und zu spekulativ für die Bedürfnisse der Anlegerin.» Von «einem skandalösen Fall» spricht der Spezialist für Versicherungswirtschaft, «der investierte Betrag ist für ihre finanziellen Verhältnisse zu hoch.»

Das Produkt ist zu exotisch und zu spekulativ für die Bedürfnisse der Anlegerin.
Autor: Alexander BraunProfessor für Risikomanagement

L.B. lernte ihren Finanz- und Steuerberater kennen, als er noch für den Finanzdienstleister AWD tätig war. Er hatte vollen Einblick in ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Wette auf den Tod verkaufte er ihr als selbständiger Berater. Ein Beratungsprotokoll existiert nicht.

Er schreibt «Kassensturz», es handle sich hier aber weder um eine Fehlberatung noch um eine schlechte Anlage: «Die allermeisten Investments meiner Kunden sind schon länger ausbezahlt. Ich habe keinen einzigen Kunden, der das Produkt nicht verstanden hat oder eine fällige Prämienzahlung nicht akzeptiert hat. Also war meine Beratung und Information offensichtlich durchaus genügend.» Es sei 2010 schwierig gewesen, das Geld gut anzulegen.

Verkauf an Private in England bereits verboten

Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern, sagt, es gehöre zu den Pflichten eines Finanzberaters, eine Kundin über die Risiken eines Totalverlustes wie auch über die jährlich fälligen Prämienzahlungen aufzuklären. «Ansonsten verletzt der Berater seine Aufklärungspflicht», sagt der Vertragsrechtler.

Der Vertrieb der sogenannten «Swiss Settlements» lief über die Firma Globalvest AG. Der Geschäftsführer will die Fragen des «Kassensturz» nicht beantworten. Auf der Homepage schreibt Globalvest heute: «Die Finanzprodukte dürften in der Schweiz nicht angeboten und nicht vertrieben werden.»

Globalvest wickelt seine Geschäfte übers Ausland ab – ausserhalb der Reichweite Schweizer Finanzmarktaufsicht. In England haben die Finanzbehörden den Verkauf solcher «Life Settlements» an Privatinvestoren 2014 unterbunden.

Berater lenkt ein

Aufgrund der «Kassensturz»-Recherche leistete der Berater von L.B. die diesjährige Prämie und verhinderte so, dass die ganze Investition verfällt. Ausserdem machte er seiner langjährigen Kundin ein Angebot: Er werde 22'628.60 Dollar zurückerstatten und das Produkt selber übernehmen.

L.B. hat das Angebot sofort angenommen und die nötigen Papiere unterschrieben. Nun wartet sie auf die Rückerstattung ihres Geldes. Es wird bis zu ihrer Pensionierung auf dem Sparkonto bleiben.

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Studiogespräch mit Frédéric Krauskopf
Aus Kassensturz vom 12.12.2017.
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