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Asbest-Opfer haben Chance auf Entschädigung
Aus Kassensturz vom 11.03.2014.
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Arbeit Asbest-Opfer: Jetzt können auch Schweizer Gerechtigkeit verlangen

Zu spät geklagt – das hiess es immer, wenn krebskranke Asbest-Opfer oder ihre Angehörigen vor Gericht gingen. Doch jetzt rügt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz. «Kassensturz« sagt, was das für die Witwe, die das Urteil erkämpft hat, bedeutet.

Der Aargauer Hans Moor starb 2005 qualvoll, weil er bei der Arbeit jahrelang Asbeststaub eingeatmet hatte. Er arbeitete als Monteur bei der Maschinenfabrik Oerlikon im Turbinenbau. Dieses Geschäft übernahm die ABB und später die Alstom. Zur Ummantelung der Turbinen musste Moor Asbest verarbeiten – ohne Atemschutz.

Firmen im Ausland zahlen für die Opfer

«Kassensturz» berichtet vor drei Jahren über den Kampf der Angehörigen von Hans Moor um Gerechtigkeit. Rund 1500 Menschen sind in der Schweiz bisher an den Folgen des Asbestkontakts gestorben.

Und es kommen jedes Jahr hundert Todesfälle dazu. Während im Ausland Firmen wie Alstom die Opfer entschädigen mussten, warten in der Schweiz Betroffene vergeblich.

Schweizer Opfer abgewiesen wegen Verjährung

Ein Jahr nach Ausbruch des Asbestkrebses starb Hans Moor. Auf seinen Wunsch forderten seine Hinterbliebenen vor Gericht Schadenersatz von Alstom Schweiz. Der Arbeitgeber hätte Hans Moor nicht geschützt.

Die Schadenersatzforderungen blieben erfolglos. Das Problem: die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Anspruch auf Schadenersatz sei zehn Jahre nach dem letzten Asbestkontakt verjährt. Das sagten die Schweizer Gerichte auch im Fall von Moors Hinterbliebenen. Doch so hat kaum ein Opfer Chancen um Schadenersatz.

Denn Asbest ist dann gefährlich, wenn freigesetzte Fasern eingeatmet werden. Sie verbleiben aber jahrelang im Lungengewebe und lösen Entzündungen aus. Bösartige Tumore wie diejenigen von Hans Moor brechen also erst Jahrzehnte später aus.

Selbst das Bundesgericht wies Ende 2010 die Beschwerde ab. Das einzige, was den Hinterbliebenen noch blieb, war der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Gerichtshof für Menschenrechte gibt Opfer Recht

Heute nun - über drei Jahre später - hat der Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Die Schweizer Rechtsprechung im Fall Moor sei unzulässig.

Der Rechtsanwalt der Familie, David Husmann, kommentiert diesen Entscheid als Etappensieg: «Der Entscheid sagt einfach, dass etwas nicht verjähren kann, bevor man es weiss, ob man krank geworden ist. Das ist eigentlich ganz natürlich und etwas Vernünftiges.» Anwalt Husmann will nun für die Familie Moor erneut Schadenersatz für den Pflegeaufwand einklagen.

Schweizer Gerichte müssen Rechtssprechung ändern

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Legende: Das Ehepaar Moor. SRF

Renate Howald Moor versprach ihrem Mann vor dessen Tod, für Gerechtigkeit zu kämpfen. Nun freut sie sich über den Gerichtsentscheid aus Strassburg: «Ich finde es super, dass wir eine solche Etappe erreicht haben – wir sind auf dem Weg zum Ziel. Das Ziel haben wir noch nicht ganz erreicht, aber wir haben einen wichtigen Schritt gemacht.»

Dieser Entscheid werde in der Schweiz einiges bewirken, sagt Professor Frédéric Krauskopf, Spezialist auf dem Gebiet der Verjährung an der Universität Bern in der Sendung «Kassensturz»: «Die Gerichte in der Schweiz müssen nach diesem Urteil von Strassburg ihre Rechtsprechung ändern. Das Bundesgericht muss den Fall Moor noch einmal anschauen, es kann sich nicht mehr hinter der Verjährung verstecken, wie bis anhin.

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