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Bald werden die Registerhaie gejagt
Aus Kassensturz vom 28.09.2010.
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Arbeit Bund verschärft Gesetz gegen Registerhaie

Der Adressbuchschwindel soll neu strafbar werden. Dazu behandelt der Ständerat am Mittwoch eine Revision gegen den unlauteren Wettbewerb. Für dubiose Branchenregister wird’s ungemütlich.

Opfer von Registerhaien gehen selten vor Gericht. Zu klein ist der Schaden, zu gross das finanzielle Risiko. Genau davon haben diese Schwindlerfirmen bis jetzt profitiert. Das soll sich nun ändern. Der Bund verschärft das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Vorteil für betroffene Kleinunternehmen: Neu kann der Bund anstelle der geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten klagen. Bis jetzt hatten diese oft das Nachsehen.

Schamlose Lüge am Telefon

Auch das Kleinunternehmen Willson Band Instruments fiel auf einen Adressbuchschwindler herein. Die Instrumentenfabrik in Flums stellt von Tuben bis Trompeten alle möglichen Blechblasinstrumente her.

Und so lief der üble Trick ab: Die Sekretärin Margrit Hunold erfuhr am Telefon, die Firma Willson hätte einen Eintrag im Branchenregister firmenportal24.ch. Der Eintrag müsse verlängert werden, hiess es. Falls kein Interesse bestehe, genüge es, ein Formular unterschrieben zurückzufaxen.

Das tat Margrit Hunold, wenn auch mit einem gewissen Misstrauen. Nach einiger Zeit kam eine Rechnung – für einen Eintrag, den die Firma gar nicht wollte.

Tücken im Kleingedruckten

Margrit Hunold wurde angelogen. Mit ihrer Unterschrift bestätigte sie den Eintrag ins Branchenregister. Versteckt im Kleingedruckten standen die Vertragsbedingungen und die Kosten: 1634 Franken pro Jahr.

Das Formular war eine Falle. Bald hagelte es Mahnungen. Die Rechnungen kamen aus Rumänien. Margrit Hunold ist verärgert: «Ich finde das eine bodenlose Frechheit, weil man mit der Angst der Leute operiert. Niemand will gerne betrieben werden.»

Klagen gegen AGBs möglich

Neu machen sich dubiose Branchenregister wie firmenportal24.ch strafbar, wenn sie die wichtigsten Vertragsbedingungen im Kleingedruckten verstecken. Das sagt Claude Janiak von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates: «Aus dem Formular müssten ganz klar Vertragspartner, Laufzeit, Kündbarkeit und Preis hervorgehen. Und die allgemeinen Vertragsbestimmungen müssen für jeden verständlich sein.» Zudem müsse klar sein, dass es sich nicht um ein öffentliches Register handle.

Laut Janiak können im Fall des Formulars von firmenportal24.ch nicht nur die Unlauterbarkeit, sondern auch die AGBs eingeklagt werden. Für Registerhaie könnte es also bald ungemütlich werden.

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