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Familie und Freizeit Nachbarschaftsstreit um gefällte Linde

Zwei Nachbarn streiten sich wegen einer alten Linde auf dem Grundstück. Beide Familien wähnen sich im Recht und gehen vor Gericht. Nach jahrelangem Rechtsstreit steht das Urteil fest: Es bringt eine Familie in arge Geldnot. Hat der Richter gerecht entschieden? Mit Abstimmung per SMS.

«Ich konnte mit meiner Familie in Ruhe und Frieden leben – bis meine Nachbarn daher kamen», klagt Ulrich Gerber aus Ersigen (BE). Die Wurzel des Streits: Auf seinem Grundstück steht eine fast 100 Jahre alte Linde. «Meine Nachbarn wussten, dass der Baum dort steht, als sie das Land kauften und zu bauen begannen», ärgert sich Gerber.

Schatten, Blüten, Laub

Trotzdem habe der Baum sie von Anfang an gestört. Die Linde steht wenige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Gerbers Nachbarn fühlen sich beeinträchtigt durch den Schatten, den die Linde auf ihr Haus wirft sowie durch Blüten und Laub, die auf ihr Grundstück fallen.

Sie klagen vor Gericht: Gerbers sollen die Linde fällen. Auch das Trimmen der Äste durch einen Fachmann habe keine Lösung gebracht, so Gerber. Irgendwann geben Gerbers nach: «Nach jahrelangem Streit haben wir uns schweren Herzens entschieden, eine Fällungsvereinbarung zu unterschreiben.» Die Fällung ist abgemacht, die Nachbarn legen einen Termin fest.

Saftige Busse angedroht

Was beide ignorieren: Die Gemeinde hat die Linde bereits unter Schutz gestellt. Kurz vor der Fällung bekommen beide Nachbarn Post von der Gemeinde Ersigen. Obwohl der Kanton den Schutz der Linde noch absegnen muss, schreibt sie: Die Linde sei schon zum jetzigen Zeitpunkt unter Schutz gestellt und dürfe unter keinen Umständen gefällt werden. Die Gemeinde droht mit Busse von bis zu 100'000 Franken.

Für Gerbers ist damit klar: Die Linde bleibt. Sie darf nicht gefällt werden. Doch die Nachbarn gehen erneut zum Richter. Sie fordern mit einem Gesuch die Vollstreckung der Fällung, wie vertraglich abgemacht. Sie kritisieren, Gerbers hätten das Fällen hinausgezögert – bis der Baum unter Schutz gestellt war.

«Ein völliges Fehlurteil»

Der Papierkrieg geht weiter. Ulrich Gerber wehrt sich beim Gericht. Er fürchtet die Busse der Gemeinde, wenn er den Baum fällen muss. Rechtsexpertin Doris Slongo analysiert den Fall für «Kassensturz»: «Jetzt ist die Frage, hat Ulrich Gerber Recht und die Linde darf nicht gefällt werden, weil die Gemeinde sie unter Schutz gestellt hat oder wehrt sich Ulrich Gerber zu Unrecht und die Linde muss gefällt werden?»

Für Ulrich Gerber und seine Familie geht es um viel. Der Streit um die Linde dauert seit Jahren an. Nun ist das Kreisgericht im Schloss Burgdorf am Zug. Wer hat Recht? Das Urteil der «Kassensturz»-Zuschauer ist eindeutig. 91 Prozent der SMS-Abstimmenden sagen nein, die Linde darf natürlich nicht gefällt werden – egal was die Nachbarn vertraglich vereinbart haben. Und wie sieht das der Richter? Er hat in diesem Frühling entschieden und sagt ja und nein: Der Vertrag muss vollzogen werden, dass heisst Gerbers müssen den Baum fällen lassen – aber gleichzeitig dürfen sie die Linde nicht fällen, solange der Baum unter Schutz steht.

Alles klar für die Familie Gerber also? Von wegen: Denn der Richter hat gleichzeitig entschieden, dass Gerbers schadenersatzpflichtig sind, weil sie zu Unrecht Einspruch erhoben haben. Insgesamt sollen Gerbers 65'000 Franken an Schadenersatz und an Gerichtskosten zahlen. Absurd, die Familie Gerber wird geschröpft, obwohl sie sich nichts Falsches gemacht hat, nur ihre Recht wahrgenommen hat. «Ein völliges Fehlurteil», sagt Rechtsexpertin Doris Slongo im «Kassensturz». Durch den Einspruch selber sei gar kein Schaden entstanden, meint Doris Slongo.

Gemeinde ist erstaunt

Der zuständige Richter will sich zu seinem Urteil nicht äussern, weil der Fall noch hängig sei. Gerbers haben den Entscheid ans Obergericht weitergezogen. Die Gemeinde Ersigen hat den Gerbers inzwischen geschrieben, man sei erstaunt über das Urteil und würde einer Fällung der Linde heute zustimmen. Gegenüber «Kassensturz» wollte die Gemeinde keine Stellung nehmen.

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