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Österreich büsst Schweizer Töfflibuben: Diplomatische Krise?
Aus Kassensturz vom 28.04.2015.
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Familie und Freizeit Schweizer Töfflibuben sorgen in Österreich für Staatsaffäre

Österreich büsst drei Sankt Galler Töfflibuben mit 200 Euro. Ihr Vergehen: Der Schweizer Führerausweis Kategorie M sei in Österreich nicht gültig. Dies bestreitet das Bundesamt für Strassen vehement und verweist auf ein bilaterales Abkommen von 1958. Drei Buben, zwei Nationen, ein Konflikt.

«Hätten wir das gewusst, wären wir nie nach Dornbirn gefahren», sagt der 14-jährige Joel Kellenberger aus dem sankt-gallischen Rheineck im «Kassensturz». Er und zwei Kollegen fuhren auf ihren Töfflis über die Grenze nach Österreich, um im Nachbardorf Dornbirn einzukaufen. Das machen viele seit Jahrzehnten so in der Region.

Ihre Tour endete aber abrupt: Die Gendarmerie hielt sie an. Ihre Mofas waren in bester Ordnung, und sie hatten sich an die Verkehrsregeln gehalten. Doch die Polizisten bemängelten ihre Schweizer Mofa-Ausweise der Kategorie M.

Ein paar Wochen später kam die Strafverfügung: «Sie haben das angeführte Kraftfahrzeug auf einer Strasse mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl sie nicht im Besitze einer von den Behörden erteilten gültigen Lenkberechtigung waren», hiess es im Brief.

«Das war bis jetzt nie ein Problem»

«Wir waren im ersten Moment schockiert und dachten, unser Sohn habe eine grobe Übertretung des Gesetzes begangen», sagt Joels Vater, Stefan Kellenberger, «aber Joel ist nur mit dem Töffli nach Österreich gefahren.»

Der Vater legt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Rekurs ein. Erfolglos. Die Einsprache verteuert die Busse nur auf insgesamt 200 Euro. Vater Stefan Kellenberger versteht die Welt nicht mehr, denn seit Jahr und Tag überqueren Töfflifahrer die Grenze: «All die Jahre war das nie ein Problem.»

Töfflibuben werden zur Staatssache

Grenzübergang Schweiz - Österreich.
Legende: An diesem Grenzübertritt begann die ganze Geschichte. SRF

Als sich «Kassensturz» einschaltet, eskaliert die Bagatelle zur Staatsaffäre. Das Töfflidossier wird von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn weitergereicht an die Vorarlberger Landesregierung in Bregenz und von dort ins Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien.

Das österreichische Verkehrsministerium schreibt «Kassensturz»: «Die Schweizer Führerausweiskategorie M kann in Österreich nicht anerkannt werden. Personen aus Nicht-EWR-Ländern dürfen in Österreich keine Mopeds lenken.»

Busse nicht gerechtfertigt

Dies hört das Bundesamt für Strassen Astra indessen zum ersten Mal. «Wenn sich Töfflifahrer in Österreich korrekt verhalten, ist aus unserer Sicht eine Busse nicht gerechtfertigt», sagt Mediensprecher Thomas Rohrbach im «Kassensturz» .

Das Astra stützt sich auf das bilaterale Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich von 1958 über den grenzüberschreitenden Verkehr.

Dort heisst es: «Die nationalen Führerausweise jedes Vertragsstaates berechtigen den Inhaber, der sich vorübergehend im Gebiet des andern Vertragsstaates aufhält, Motorfahrzeuge der Kategorie zu führen, für die der Führerschein gilt, ohne Rücksicht darauf, wo das Fahrzeug eingetragen ist.»

Fürherausweils von Joel Kellenberger.
Legende: Die Führerausweise der Töfflibuben sind einwandfrei - aber nicht für die Österreicher. SRF

Das Wiener Verkehrsministerium hingegen argumentiert, Mofas seien nicht Gegenstand des damaligen Abkommens gewesen: «Einen Führerschein für die Kategorie M gab es 1958 nicht, weshalb diese Kategorie auch nicht Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung sein kann.»

Neuverhandlung des Abkommens

Die Shoppingtour der Töfflibuben löst einen Konflikt zwischen zwei Nachbarländern aus. Kein Witz: Die Verkehrsministerien von Österreich und der Schweiz müssen nun klären, ob die Kategorie M für Töffli und E-Bikes tatsächlich nicht Teil des bilateralen Abkommens ist.

«Der Fall zeigt, dass Abkommen, die in den 50er-Jahren getroffen wurden, im 21. Jahrhundert anders beurteilt werden können», sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Man müsse nun darüber reden. Neuverhandlungen auf Staatsebene nützen den Töfflibuben allerdings nichts: Die Bussen aus Österreich von je 200 Euro müssen sie trotzdem zahlen.

Vater Stefan Kellenberger will das allerdings nicht akzeptieren, zumal ihm das Bundesamt für Strassen Recht gibt: «Wir werden uns dagegen wehren, ganz klar.»

Mofa-Ausweiskategorien in der Schweiz und Österreich


Schweiz
Österreich
Fahrzeug
Motorfahrrad nach CH-Recht (Kategorie M)
Fahrzeug Kat. AM* nach österreichischem Recht
Max. Geschwindigkeit
30 km/h
45 km/h
Hubraummax 50 cm3
max 50 cm3
Mindestalter14 Jahre
15 Jahre

Übrigens: Auch in Deutschland keine freie Fahrt!

Schweizer Verkehrsexperten staunen über die neue, harte Praxis der Österreicher gegen ihren Töffli-Führerausweis, Kategorie M.

Bekannt war hingegen, dass Deutschland keine 14-jährigen Töfflifahrer auf seinen Strassen erlaubt. Denn als die europäischen Staaten überein kamen, die jeweiligen Führerausweise gegenseitig zu akzeptieren, da machten die deutschen Unterhändler von einer Klausel Gebrauch. Diese besagt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis nur gilt, wenn das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist.

Monika Güntert vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Würtemberg in Stuttgart: «Das bedeutet, dass Inhaber einer schweizerischen Fahrerlaubnis der Kategorie M erst nach Erreichen des für die Erteilung der Klasse AM in Deutschland vorgeschriebenen Mindestalters von 16 Jahren auf deutschen Strassen fahren dürfen.»

Die Landespolizei von Baden-Würtemberg bestätigte gegenüber «Espresso», dass Schweizer Töfflifahrer unter 16 Jahren auch mit gültigem Schweizer Ausweis geahndet werden. Keine Angaben machte sie über die Anzahl solcher Bussen.

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«Kategorie M»

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Nach bestandener Theorie-Prüfung berechtigt die Schweizer Führerausweis-Kategorie M den Inhaber, ein Motorfahrrad bis 30km/h oder ein Elektrovelo bis max. 1000 W ab 14 Jahren zu führen.

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